Das Programm der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hessen basierend auf der Beschlusslage des Landesparteitages 2013.3 in Eschborn-Niederhöchstadt am 25. – 26.05.2013
Präambel
Dieses Programm stellt die Ziele der Piraten für die neu beginnende Legislaturperiode in Hessen dar. Es fußt auf den Prinzipien, aus denen die Piraten entstanden sind: Der Verpflichtung und Verantwortung gegenüber dem Individuum in einer sozialen ethischen Gesellschaft sowie dem Schutz des zur Entfaltung des Menschen immer erforderlichen privaten und unantastbaren Lebensraumes, sowohl in geistiger als auch in materieller Hinsicht.
Gleichzeitig erkennen die Piraten die Regeln eines demokratischen und sozialen Staates als notwendige Grundlage des gesellschaftlichen Lebens. Werden staatliche Regeln erstellt, die ein Abwägen zwischen öffentlichem und privatem Interesse erfordern, sind jedoch die zur Entfaltung der Persönlichkeit notwendigen Räume der privaten Lebensführung jederzeit zu achten.
Kultur und Bildung sind die besten Garanten für eine gefestigte Gesellschaftsstruktur, in der jeder Einzelne sein Tun beurteilen und abwägen kann. Verantwortung und Respekt gegenüber der Gesellschaft und damit auch gegenüber dem Einzelnen sind Grundwerte denen wir uns verpflichtet fühlen.
Die Piraten sind der noch jungen Tradition der digitalen Kommunikation verpflichtet, in deren basisdemokratischen Ausrichtung die Wurzeln der Partei liegen und mit deren selbstordnenden Prinzipien ihre Denkweise in weiten Teilen beschrieben ist.
Aus diesem Hintergrund kommend verfügen die Piraten über sehr hohe Kompetenzen in den von ihnen vertretenen Themen. In anderen landespolitischen Themen, in denen keine ausdrückliche Expertise vorhanden ist, werden die Piraten Vorschläge von Bürgern und anderen Parteien unterstützen, sofern diese mit unseren Grundsätzen vereinbar sind.
Dabei vertreten die Piraten die Haltung, dass der einzelne Abgeordnete der Piraten vor allem seinem Gewissen und im Sinne der in der Präambel genannten Prinzipien dem Schutz der Würde des Menschen verpflichtet ist. Es wird zur Erzielung eines politischen Gewichtes und zur Stabilisierung von Mehrheiten ein Empfehlungsrahmen angestrebt, der aber den einzelnen Abgeordneten nicht von seiner Gewissensentscheidung entbinden kann und darf. Politischem Diskurs ist gegenüber parteipolitischem Druck der Vorrang einzuräumen.
1. Informationelle Selbstbestimmung und Netzpolitik
Jeder Mensch hat eine Privatsphäre, die frei von Überwachung bleiben muss. Ohne begründeten Anfangsverdacht darf es keine Bewegungsprofile, keine staatlichen Übergriffe, keine Lauschangriffe und keine Rasterfahndungen geben.
Der Unterwanderung von Bürgerrechten durch die Einführung oder den Ausbau von Straf-, Sicherheits- und Überwachungsgesetzen treten wir Piraten entschieden entgegen.
Die informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Netzzugang müssen sowohl in der hessischen Verfassung als auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als Grundrecht verankert werden.
Umgang mit persönlichen Daten
Der Staat muss verpflichtet werden, jedem Bürger auf Verlangen Auskunft über die ihn betreffenden Daten zu geben. Über angelegte Datenbanken und die Art und Weise, wie mit den Daten umgegangen wird, muss sich die Öffentlichkeit jederzeit ungehindert und kostenfrei informieren können. Diese Auskunftspflicht soll auch gegenüber juristischen Personen gelten.
Unberechtigterweise erhobene Daten müssen unverzüglich gelöscht und die betroffenen Bürger über ihre Existenz und Löschung in Kenntnis gesetzt werden.
Erfolgt eine Überwachung ohne konkreten Verdacht, muss der Staat von sich aus darauf hinweisen.
Datenschutz und Datenhandel
Die Daten über Einwohnende gemäß Meldegesetz sind vornehmlich im Sinne staatlicher Aufgaben zu verwenden. Eine Weitergabe dieser Daten muss Betroffenen mitgeteilt werden. Ein Verkauf der Daten aus dem Melderegister durch die Meldebehörden ist zu verbieten.
Beim Erheben, Speichern und Verarbeiten der Meldedaten müssen Datensparsamkeit und Datenschutz gelten. Jedes Merkmal gehört auf den Prüfstand. Es braucht u.a. keine Erfassung der Religionszugehörigkeit und schon gar nicht die Übermittlung der selbigen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften.
Datensicherheit und Wahrung der Privatsphäre
Zur Gewährleistung von Datensicherheit und Privatsphäre müssen unterstützende Technologien in besonderem Maße gefördert werden. Dazu sollen öffentliche Forschungsprojekte mit dem Ziel gestartet werden, solche Technologien zu entwickeln und einsetzbar zu gestalten. Die Informationsinfrastruktur muss von unabhängigen Fachleuten überprüft werden.
Keine elektronischen Ausweisdokumente
Biometrische Merkmale dürfen nicht im Zusammenhang mit offiziellen Dokumenten zur Identifikation eines Bürgers gespeichert werden, bereits erhobene Daten müssen gelöscht werden.
Die Speicherung von biometrischen Daten im Zusammenhang mit Personaldokumenten bringt in der eigentlichen Sache, der besseren Erkennbarkeit von gesuchten Personen, keinen Sicherheitsgewinn, da dieser von der Zielgruppe dieser Maßnahme umgangen werden kann. Eine erhöhte Fälschungssicherheit, die diese Maßnahmen rechtfertigen würde, ist ebenfalls nicht gegeben. Der einzige Zweck dieser Dokumente ist eine möglichst lückenlose Überwachbarkeit großer Teile der Bevölkerung und ein großer Schritt hin zur systematischen staatlichen Überwachung. Dieser Schritt wird vor allem durch die Möglichkeit der RFID-Technik, Daten berührungslos aus mittlerer Entfernung und ohne Einflussnahme des Trägers abzurufen, ermöglicht.
Bestandsdatenauskunft
Die Piraten Hessen setzen sich für eine datenschutzkonforme Korrektur der Bestandsdatenauskunft ein. Weder sollen Passwörter, PINs und ähnliches über eine Schnittstelle automatisiert abgefragt werden können, noch darf die IP-Adresse zu einer jederzeit möglichen Identifizierung von Personen führen.
Wir stehen für eine gewissenhafte und sorgfältige Umsetzung des Richtervorbehalts. Sollte dies in der Praxis aus Gründen nicht möglich sein, bedarf es einer unabhängigen Prüfstelle für solch schwere Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung. Für Ordnungswidrigkeiten oder Bagatelldelikte darf dies überhaupt nicht erfolgen, genauso wenig wie ein Zugang für Geheimdienste oder andere Behörden.
Keine Vorratsdatenspeicherung
Die Sicherung des Fernmeldegeheimnisses ist ein wichtiger Grundpfeiler zum Erhalt der Demokratie. Das Fernmeldegeheimnis ist unter anderem durch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung bedroht.
Die Vorratsdatenspeicherung in der derzeit beschlossenen Form muss ersatzlos gestrichen werden, da diese einen eklatanten Verstoß gegenüber Artikel 10 GG darstellt, in dem systematisch und unter der Annahme einer Kollektivschuld aller an der öffentlich zugänglichen Telekommunikation beteiligter Bürger ausgegangen wird. Auch die Umstände der Telekommunikation sind nach den Leitsätzen im Urteil BvR 1611/96 des Bundesverfassungsgerichtes von Artikel 10 GG geschützt.
Kein „Staatstrojaner“ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung)
Die hessischen Piraten lehnen einen Einsatz von Software zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung grundsätzlich ab. Der Einsatz solcher Software hat bislang in wiederholten Fällen zu erheblichen Gesetzesverletzungen durch die Ermittlungsbehörden geführt. Demgegenüber erkennen die hessischen Piraten keinen Anlass, zu solchen Ermittlungsmethoden zu greifen.
Onlinedurchsuchung
Die freie Meinungsäußerung ist ein Eckpfeiler unserer Demokratie und darf nicht durch Onlinedurchsuchungen untergraben werden. Das Missbrauchspotenzial dieser Technik ist so immens, dass die Verantwortbarkeit nicht gegeben ist.
Onlinedurchsuchungen stellen zudem eine massive Bedrohung für die Sicherheit der informationellen Infrastruktur dar. Wenn Sicherheitslücken in bestehenden Systemen nicht geschlossen und aufgedeckt oder neue aufgebrochen werden, wird damit die IT-Sicherheitsforschung ad absurdum geführt. Nicht die Begehren der Überwacher, sondern das Interesse des Einzelnen an Informationssicherheit hat Vorrang zu haben.
Störerhaftung
Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Neuregelung der Störerhaftung im Bereich der Telekommunikation ein. Es sollen insbesondere die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt und das zur Verfügung stellen von Internetzugängen und Anonymisierungsdiensten durch Privatpersonen und als kostenloser Service für Kunden ohne unverhältnismäßig hohem Aufwand und unkalkulierbare Risiken ermöglicht werden.
Leistungsschutzrecht
Die Piraten Hessen lehnen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ab. Es ist ein Eingriff in die unabhängige Struktur des Internet, es behindert die Medienvielfalt, hemmt Innovationen im Netz und verunsichert die Verbraucher, ohne einen erkennbaren Nutzen für diese zu bieten. Verlage versuchen mit dem Leistungsschutzrecht, ihr überkommenes Geschäftsmodell, die Exklusivität von Informationen, auf ein freies Medium zu übertragen und machen dieses damit selbst unfrei.
Verlage haben bereits jetzt die Möglichkeit, mittels international anerkannter Standards (z. B. robots.txt) festzulegen, wie Suchmaschinen auf ihre Inhalte zugreifen dürfen.
2. Transparenter Staat
Ein wesentlicher Teil der Politik der Piraten stellt die Durchsichtigkeit und Nachvollziehbarkeit politischer Vorgänge dar. Genauso wie parlamentarische Abstimmungen in aller Regel offen und für jedermann nachvollziehbar sind, müssen politische Entscheidungen für den Bürger als Souverän des Staates offen und nachvollziehbar sein.
Sowohl für Parlamentarier als auch für Regierende und Ausführende muss eine größtmögliche Auskunftspflicht bestehen, die allerdings jederzeit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen genügen muss. Hierzu zählt auch die umfassende Offenlegung der Einkommensverhältnisse aller an der politischen Entscheidungsfindung Beteiligten. Eine ausreichende Alimentierung ist Voraussetzung für unabhängige und effektive Arbeit. Einem Verdacht auf Vorteilsnahme durch Regierende und Parlamentarier kann auf diese Weise effektiv begegnet werden.
Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz
Das Land Hessen ist eines der wenigen Bundesländer, welches noch kein Informationsfreiheitsgesetz hat und wo es auch noch kaum Informationsfreiheitssatzungen auf der kommunalen Ebene gibt. Dies gilt es mit der Einführung eines hessischen Informationsfreiheitsgesetzes, auf Basis der Informationsfreiheitsmustersatzung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes, für die Landes- und Kommunalebene zu korrigieren. Gleichzeitig sind die jeweiligen Datenschutzbeauftragten zu Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten aufzuwerten.
Die Informationsfreiheit legt jedoch nur die Basis für ein Auskunftsrecht. In der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts ist aber die Notwendigkeit zur mehr Transparenz eine Bringpflicht. Dieser Umstand kann nur mit der Einführung eines hessischen Transparenzgesetzes auf Basis des Hamburger Gesetzentwurfes rechtlich verankert werden.
Öffentlichkeitsprinzip
Die Piratenpartei Hessen setzt sich für das generell geltende Prinzip der Öffentlichkeit ein. Dies betrifft sowohl die öffentliche Verwaltung als auch alle parlamentarischen Gremien. Das Öffentlichkeitsprinzip soll grundsätzlich Vorrang vor der nichtöffentlichen Arbeit der Verwaltung oder des parlamentarischen Betriebs haben.
Gesetze, Verordnungen, Satzungen und andere Rechtsnormen, die das Prinzip der Nichtöffentlichkeit festschreiben, bedürfen der Änderung.
In begründeten Fällen kann die Nichtöffentlichkeit hergestellt werden. Dies ist entsprechend zu dokumentieren.
Veröffentlichungen in kostenlosen Zeitungen und im Internet
Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass entgegen der gängigen Praxis die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden in mindestens einer örtlich verbreiteten, mindestens einmal wöchentlich erscheinenden kostenlosen Zeitung oder in einem Amtsblatt, sowie auf der Webseite der Gemeinde erfolgen.
Öffentliche Gelder
Verträge, die über öffentliche Gelder geschlossen werden, müssen für jeden öffentlich zugänglich sein.
Korruptionsbekämpfung
Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine verbesserte Korruptionsbekämpfung auch in hessischen Parlamenten ein. Das UN-Abkommen UNCAC (United Nations Convention against Corruption) ist in Hessen umzusetzen und eine weite Auslegung des Korruptionsbegriffs ist gesetzlich festzuschreiben. Für Korruption im parlamentarischen Betrieb sind harte strafrechtliche Konsequenzen zu definieren.
Zusätzlich streben die hessischen Piraten eine Bundesratsinitiative Hessens zur Novellierung von § 108e StGB an.
Abbau und Verhinderung übermäßiger Bürokratie
Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass umfassende Anstrengungen zur Vermeidung übermäßiger Bürokratie unternommen werden.
Lobbyismus
Lobbyarbeit kann einerseits die Wissensbasis zur Entscheidungsfindung erweitern, birgt aber andererseits die Gefahr der gewollten oder ungewollten Beeinflussung. Deshalb ist die Arbeit von und mit Interessenvertretern der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen jederzeit offen zu legen und zu dokumentieren.
Lobbyistenregister
Die Piratenpartei Hessen setzt sich für die Schaffung eines Lobbyistenregisters für das Land Hessen ein. Das Register wirkt inklusiv, nur wer sich eintragen lässt, genießt die damit verbundenen Rechte und Pflichten als Lobbyist. Interessengruppen müssen ihre Vertreter namentlich benennen, um daran teilnehmen zu können.
Lobbyist soll zur Berufsbezeichnung für natürliche Personen werden. Mit dem Berufsstand sind besondere Rechte rund um den parlamentarischen Betrieb sowie Pflichten im Dienst der staatlichen Transparenz verbunden.
Die Transparenzpflichten und die Rechte der Lobbyisten sind detailliert auszuarbeiten und bindend. Ein Verstoß soll mit einer permanenten Streichung aus dem Register geahndet werden können.
Das Register soll möglichst niedrige Eintrittshürden aufweisen, so dass die Gesellschaft in größtmöglicher Breite im parlamentarischen Umfeld repräsentiert wird. Eine Aufnahme soll für alle gesellschaftlichen Interessengruppen der Normalfall sein, eine Ablehnung der Aufnahme muss begründet werden.
Legislativer Fußabdruck
Vorlagen, Berichte und Anträge zu Rechtsnormen, wie beispielsweise Gesetze, Verordnungen oder Satzungen, sind mit einem „legislativen Fußabdruck“ zu versehen, genauso wie die daraus resultierenden Rechtsnormen selbst.
Darin sind alle Lobbyisten oder Beauftragte aufzulisten, die mit Abgeordneten oder der Verwaltung bei ihrer Arbeit an einer Rechtsnorm in Kontakt waren und welche Änderungen dies zur Folge hatte.
3. Mehr und direktere Demokratie
Ziel jeder gut funktionierenden Demokratie muss es sein, jedem Einzelnen möglichst viele Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten zu geben. Momentan findet dies sowohl in Hessen als auch im gesamten Bundesgebiet nicht ausreichend statt. Wichtige Entscheidungen werden nicht per Volks- oder Bürgerentscheid getroffen, sondern grundsätzlich nur über den parlamentarischen Weg entschieden. Dies führt u.a. zu einer zunehmenden Parteienverdrossenheit und einem Gefühl der Ohnmacht.
Wir Piraten sind der Meinung, dass es zu allen wichtigen und einen großen Teil der Bevölkerung direkt betreffenden Entscheidungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Volksabstimmungen geben muss.
Aber in den letzten Jahren haben sich in ganz Deutschland Defizite in der direkten Teilhabe der Bürger an den politischen Entscheidungsprozessen gezeigt. Weder werden die Bürger ausreichend informiert, noch dürfen sie in angemessener Weise Entscheidungen selber treffen. Gerade Hessen steht im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern in diesem Bereich schlechter da.
Direkte Demokratie
Wir hessischen Piraten wollen deswegen die direktdemokratischen Elemente auf allen Ebenen der politischen Entscheidungsfindungen stärken. Dazu wollen wir die Hürden bei Volksbegehren und Volksentscheiden auf Landesebene deutlich senken. Auf der kommunalen Ebene (Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage) sind die bisherigen Möglichkeiten des Bürgerbegehrens, der Bürgerentscheide, sowie des Petitionsrechts überhaupt erst einmal gleichberechtigt einzuführen. Bei den Regierungsbezirken wollen wir eine Einführung prüfen.
Als neues Element soll das sogenannte Ratsbegehren den Vertretern auf Landes- und Kommunalebene die Möglichkeit geben, die Einleitung eines Bürger- bzw. Volksentscheids mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen zu können. Dadurch entfiele in diesen Fällen die vorgelagerte Hürde des Bürger- bzw. Volksbegehrens völlig, was die Entscheidungsprozesse beschleunigen und den Bürgern zeigen würde, dass sie von ihren Vertretern ernst genommen werden.
Ergänzend sind die direktdemokratischen Verfahren zu vereinfachen und bürgerfreundlicher in ihrer organisatorischen Handhabung zu gestalten. Auch muss es ermöglicht werden, Petitionen, Begehren und Entscheide online unter Einhaltung des Datenschutzes mitzuzeichnen.
Einschränkungen der thematischen Gegenstände sind abzubauen, solange sie nicht demokratischen Grundwerten entgegen stehen und der Minderheitenschutz gewährleistet bleibt.
Weiterführend sollen überregionale Begehren und Entscheide ermöglicht werden. Diese sind auf der Ebene von Landkreisen und kreisfreien Städten durchzuführen. Voraussetzung ist jeweils eine gemeinsame Betroffenheit, wie es beispielsweise bei größeren Infrastrukturprojekten gegeben ist. Die Grenzen von Regierungsbezirken können dabei überquert werden, die von Bundesländern sind zu prüfen.
Mehr Teilhabe
Eine Grundsäule der Demokratie ist auch immer das Wahlrecht und die Frage, wem es gewährt wird. Junge Menschen interessieren sich wieder verstärkt für Politik und sind auch bereit, Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen deshalb in Hessen auf Landes- und Kommunalebene das aktive Wahlalter auf 14 Jahre und das passive Wahlalter auf 18 Jahre absenken, wie es bereits in vielen anderen Bundesländern praktiziert wird.
Junge Menschen werden mit 14 Jahren strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Mit dem Eintritt der Schuldfähigkeit verlangt der Gesetzgeber von jeder Person, die Werte und Gesetze unserer Gesellschaft zu beachten und nach ihnen zu handeln. Viele beginnen in dieser Zeit auch mit konkreten Überlegungen für die Berufswahl. Auf die Lebensumstände, die diese Überlegungen prägen, hat die Politik einen entscheidenden Einfluss. Es ist daher angemessen, die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht auf den Beginn der Strafmündigkeit zu senken. Mit dem Beginn dieser Verantwortlichkeit sollte allen auch das Recht zugestanden werden zu entscheiden, welche politische Gruppierung sie in der Politik momentan am besten vertritt. Keine Pflichten ohne Rechte.
Das Wahlrecht soll allen Einwohnern offen stehen. Wir werden deshalb alle nötigen Schritte unternehmen, einschließlich der Einleitung einer Bundesratsinitiative zur Änderung entsprechender Gesetze.
Erweiterte Befugnisse des Ausländerbeirats
Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Änderung des §88 der Hessischen Gemeindeordnung ein mit dem Ziel, dass die Rechte und Befugnisse des Ausländerbeirats dergestalt erweitert werden, dass er zukünftig Einsicht in alle relevanten Sitzungsunterlagen erhält und auch die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand den Ausländerbeirat zu den Tagesordnungspunkten hören muss, die Interessen der ausländischen Einwohner berühren. Darüber hinaus soll die Gemeindevertretung dem Ausländerbeirat Antragsrechte geben können.
Implementierung des Jugendparlamentes
Durch die Einrichtung eines Jugendparlaments, das mit den erforderlichen Mitteln, auch finanzieller Art, unterstützt wird, beabsichtigt die Piratenpartei in Hessen, die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen zu stärken und aktive politische Mitgestaltung für sie praktisch erlebbar zu machen. Dies erfordert eine Änderung des §4c der Hessischen Gemeindeordnung. Dabei orientiert sie sich bei den Rechten und Befugnissen am Ausländerbeirat.
Weniger Hürden
Wir Piraten setzen uns für die Abschaffung der 5%-Hürde zur Landtagswahl ein, damit diese undemokratische Abgrenzung entfällt. Auf kommunaler und europäischer Ebene ist dies bereits geltendes Recht.
Die Möglichkeit einen Fraktionsstatus zu erhalten, ist derzeit noch essenziell, um alle parlamentarischen Rechte zu erlangen. Deswegen möchten wir Piraten die Eintrittshöhe im Land und den Kommunen absenken und verbindlich festschreiben.
Wahlcomputer
Die Piraten fordern unbedingt die Abschaffung jeglicher Maßnahmen, durch die die Nachvollziehbarkeit demokratischer Wahlen gefährdet wird. Konkret werden Wahlcomputer adressiert, die in Hessen bereits in der Vergangenheit eingesetzt wurden.
Während bei dem klassischen Papierstimmzettel die Wahl von jedermann nachvollzogen werden kann, müssen beim Einsatz von Wahlcomputern Millionen Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen, dass weder der Hersteller der Wahlcomputer, jemand aus dem Wahlvorstand noch einer der Bürger, die bereits gewählt haben, Manipulationen vorgenommen hat.
Die einzige Form des Wahlcomputers, die wir akzeptieren würden, wären Geräte, bei denen neben der elektronischen Zählung noch ein Ausdruck auf Papier erfolgt. Die elektronische Zählung darf als vorläufiges Ergebnis verkündet werden, das amtliche Endergebnis muss nachvollziehbar von Menschen ausgezählt werden.
4. Bildung
Jeder Mensch muss das Recht auf freien Zugang zu Information und Bildung haben. Dies sehen wir in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft als essentiell an, um jedem Menschen, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Mit diesem Ziel ist das Hauptanliegen institutioneller Bildung die Unterstützung bei der Entwicklung zur mündigen, kritischen und sozialen Person.
Bildung als individueller Prozess
Jeder Mensch ist ein Individuum mit persönlichen Neigungen, Stärken und Schwächen. Institutionelle Bildung soll daher den Einzelnen unterstützen seine Begabungen zu entfalten, Schwächen abzubauen und neue Interessen und Fähigkeiten zu entdecken. Neben starren Lehr- und Stundenplänen, werden vor allem einige Formen der Leistungsbewertung diesen Forderungen nicht gerecht. Insbesondere die Bewertung von Verhalten nach einem vorgegebenen Normenraster z.B. bei den sogenannten Kopfnoten lehnen wir ab.
Die Bildungsinhalte haben auf fundierten und belegbaren Erkenntnissen zu basieren und müssen von einem möglichst neutralen Standpunkt aus vermittelt werden. Dies beinhaltet vor allem eine sachliche Darstellung, die Ausgewogenheit der Standpunkte und eine kritische Quellenbewertung.
Die Rolle des Staates
Die ökonomisch motivierte Privatisierung staatlicher Bildungseinrichtungen verfehlt das Ziel gesellschaftlich wertvoller Bildung und wird von den Piraten Hessen abgelehnt. Gleichzeitig begrüßt die Piratenpartei aber die Ergänzung des öffentlichen Schulangebots durch alternative Schulen in nicht-staatlicher Trägerschaft und sieht diese als Bereicherung des Schulangebotes. Privaten Trägern, die bestimmten Kriterien entsprechen, steht eine öffentliche und in der Höhe gleiche Förderung wie staatlichen Schulen zu. Das bezieht sich auch auf Baumaßnahmen sowie die Instandhaltung der Infrastruktur.
Bildung muss vom Staat bezahlt werden und darf nicht auf Drittmittel bzw. Finanzierung der Wirtschaft angewiesen sein. Alle Bildungseinrichtungen unter staatlicher Verantwortung müssen allen Lernenden kostenfrei zugängig sein.
Trotz des staatlichen Bildungsauftrages soll die Erziehung in Bildungseinrichtungen die Erziehung durch die Eltern nicht ersetzen. Zur umfassenden Bildung gehört, dass sich beide Formen der Erziehung gegenseitig ergänzen und fördern.
Frühkindliche Sozialisation
Kinder und Jugendliche erschließen sich die Welt durch Neugierde. Sie benötigen dafür eine altersgerechte Beziehung in Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsverhältnissen. Dafür müssen sie in einer geeigneten Umgebung gefördert werden.
Besondere Bedeutung kommt im Entwicklungsprozess dem Spiel zu, da das Spiel Grundlage allen selbstmotivierten Lernens und eines gesunden Selbstwertgefühls ist. Kinder brauchen in dieser Zeit vor allem sinnliche Erfahrungs- und Bewegungswelten, Zeit für unmittelbare Erlebnisse, aufrichtige Zuwendung und ein Gefühl der Zugehörigkeit, um sich bestmöglich entwickeln zu können.
Erziehungsmaßnahmen und -stile müssen sich sich an den Bedürfnissen des Kindes orientieren und das Kind im Sinne einer ganzheitlichen Entwicklung fördern.
Alle Entwicklungsbereiche (geistige, körperliche, emotional-sinnliche, ästhetisch-kulturelle etc.) müssen gleichermaßen altersgerecht und situationsspezifisch gefördert werden. Dies schließt soziales Leben in Gruppen und die Integration von Kindern in besonderen Lebenslagen und aus verschiedenen Lebenswelten ausdrücklich ein.
Das pädagogische Personal ist Betreuer, Erzieher und Vorbild zugleich und muss für diese Aufgaben und Rollen qualitativ hochwertig ausgebildet werden.
Wir wünschen uns eine Vielfalt von Einrichtungsformen und pädagogischen Konzepten, da diese zur Auseinandersetzung anregen und Kindern wie Eltern unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Um eine konstruktive Erziehungsunterstützung zu gewährleisten, müssen alle Beteiligten eng zusammenarbeiten.
Hierfür hat der Staat die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen und für kostenfreie Zugänge zu sorgen.
Jedes Kind soll mit Abschluss des Mutterschutzes das Recht auf kostenlose qualifizierte frühkindliche Betreuung haben. Das Land muss verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass für jedes Kind ein Betreuungsplatz in direktem Wohnumfeld zur Verfügung steht.
Ab dem dritten Lebensjahr des Kindes soll den Eltern ein Kindergartenplatz aktiv angeboten werden. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass das Land Anreize schafft, die den Kindergartenbesuch für Eltern und Kinder attraktiv machen und für seine Vorteile wirbt. Negative Anreize wie ein Erziehungsgeld lehnt die Piratenpartei Hessen ab.
Schulbildung
Wir als Piratenpartei Hessen stehen für ein gebührenfreies Schulangebot. Das bedeutet für uns auch, dass es keine versteckten Kosten für Lernmittel, Bücher, Computer, Kopierkosten, Klassenfahrten, Mittagessen, Förderung u.Ä. geben darf.
Bildung darf durch Regelungen des Urheberrechts nicht beeinträchtigt werden. Alle Medien dürfen zu Unterrichtszwecken von Lehrern und Schülern kostenfrei kopiert, verteilt, remixed, bearbeitet und in jeder Form genutzt werden. Elektronisches Speichern und Bereithalten der Medien und Lehrinhalte soll gefördert werden und ist ausdrücklich erwünscht.
Niemand darf aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Wohnort, Einkommen, Alter, Aussehen, Behinderung oder vorhandenen Budgets von einer Schule ausgeschlossen werden. Übersteigt die Nachfrage nach einer bestimmten Schule das Angebot an Plätzen, muss sichergestellt werden, dass die Vergabe nach objektiven und pädagogischen Kriterien ohne Berücksichtigung der Person erfolgt.
Werden Bildungseinrichtung in freier Trägerschaft, analog den öffentlichen Schulen, durch das Land Hessen gefördert, so sollen sie über diese Förderung hinaus keine Gebühren oder Schulgeld verlangen dürfen.
Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Regelgrundschulzeit von 6 Jahren ein und strebt die Überwindung des veralteten mehrgliedrigen Schulsystems an. Im Sinne eines gemeinsamen, sozialen Lernens soll sich der Grundschule eine Gemeinschaftsschule anschließen.
Es entspricht unserem Verständnis von Demokratie und Wahlfreiheit, wenn die an Schule Beteiligten (Lehrer, Eltern, Schüler) selbstständig über G8/G9 entscheiden dürfen. Eine Einführung oder Beibehaltung von G8 muss unter Anpassung der Rahmenlehrpläne (Entschlackung) erfolgen. Eine Unterrichtsstundenerhöhung darf nicht stattfinden.
Die Schulen, staatliche wie solche in freier Trägerschaft, sollen die staatlichen Zuweisungen an Lehrerstellen bzw. Finanzmitteln auf der Basis einer Lerngruppenstärke von 20 Schülern erhalten.
Schulen sollen ganztägig geöffnet sein (ausgenommen berufliche Schulen). Die Schulen sollen die erweiterten Öffnungszeiten für geeignete Förder- und Forderangebote (Talentförderung, AG’s, usw.) oder die Einrichtung von Spätmorgen-Schulklassen nutzen. Dieser Ausbau des Schulangebots muss mit ausreichend Personal unterstützt werden, wofür auch entsprechende Stellen geschaffen werden müssen.
Für Ganztagsschulen oder bei Nachmittagsunterricht ist es erforderlich, eine kostenlose Verpflegung mit vollwertigen Mahlzeiten anzubieten. Dass diese auch eher ökologischen Maßstäben entsprechen und nicht von minderwertiger Kantinenqualität sein sollte, ist selbstverständlich. Die Umsetzbarkeit dieser Forderungen zeigen zahlreiche Modelle.
Die Piraten machen sich für die sofortige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) stark, die seit dem 26. März 2009 in Kraft gesetzt wurde. Alle beeinträchtigten Schüler und Schüler mit Behinderung müssen das Recht auf den Besuch einer Regelschule haben (Inklusion). Alle Regelschulen müssen Inklusionsklassen anbieten können. Jede Klasse soll hierbei bis zu drei beeinträchtigte Schüler aufnehmen. Jede Inklusionsklasse muss durchgängig durch einen Förderlehrer unterstützt werden.
Wir wollen, dass an jeder Schule pro 100 Schüler
- Schul-Sozialpädagogen
- Schul-Psychologen,
- Speziallehrkräfte, die nach normaler Ausbildung und längerer Schulpraxis eine intensive Ausbildung zu psychologischen Grundlagen, diagnostischer Kompetenz und einer differenzierten Methodenpalette des Förderns absolviert haben
- sowie Fachkräfte mit einer Grundausbildung als Krankenpfleger / Krankenschwester mit Zusatzausbildung für vorbeugende Gesundheitsarbeit
mit mindestens je einem Tag pro Woche eingesetzt werden.
Lernende mit Lernproblemen sollen Anspruch auf umfangreiche Förderung durch Speziallehrkräfte bekommen.
In jeder öffentlichen Schule sollen die Lernenden ihre Laufbahn flexibel und individuell planen und absolvieren können. Durch individuell unterstützende Strukturen und Angebote sollen Schulen den unterschiedlichen Interessen und Lerngeschwindigkeiten Rechnung tragen. Ein vorgeschrieben einheitliches Lerntempo lehnen wir ab, da es den individuellen Bedürfnissen der Lernenden nicht gerecht wird. Durch individuelles Lernen verbunden mit intensiver bedarfsorientierter Unterstützung der Lernenden sollen Schulen gerechter werden. Die soziale Herkunft darf nicht über den Bildungserfolg entscheiden.
Im öffentlichen Schulwesen muss auch Raum sein für alternative Schulkonzepte wie zum Beispiel Demokratische Schulen, reformpädagogische Schulen, mehrsprachige und internationale Schulen.
Schulen sollen den Lernenden zu Erfolgserlebnissen und nicht zur Erfahrung des Scheiterns verhelfen. Bewertungen von Lernenden müssen diese als Individuen würdigen und ihre Leistungen als Bestandteil und Ergebnis eines Entwicklungsprozesses unter verschiedenen Aspekten in den Blick nehmen. Sie sollen den Lernenden vorrangig als Rückmeldung über ihre Bildungsfortschritte dienen und nicht der interpersonellen Vergleichbarkeit. Daher soll die Wiederholung eines Schuljahres auch nur noch auf Antrag des Lernenden oder in der Grundschule auf Antrag der Eltern möglich sein.
Die Piraten lehnen jede Form von technischer Überwachung von Schülern, egal ob durch Schultrojaner, überwachte Internet-Anbindungen oder in audiovisueller Form, ab.
Inklusives Schulsystem
Inklusion ist ein Menschenrecht. Sie darf und soll nicht bei der Bildung unserer Kinder aufhören, denn Bildung ist die Voraussetzung für eine vollumfängliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass jedes Kind, egal ob mit oder ohne Behinderung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf, wohnortnah einen Lernort bzw. eine Schule besuchen kann.
Alle Lernorte bzw. Schulen müssen über barrierefreie Zugänge für alle Kinder verfügen, die nicht nur auf die baulichen Voraussetzungen beschränkt werden dürfen. Weiterhin müssen diese über eine adäquate Ausstattung und Qualifizierung an Personal, Assistenzleistungen, Lehr-, und Lernmitteln sowie sonstige Hilfsmittel für jedes Kind verfügen. Wir setzen uns dafür ein, dass kein Kind wegen fehlender Zugangsvoraussetzungen und Ressourcen an dem Lernort bzw. der Schule ihrer Wahl abgewiesen wird. Das Wunsch- und Wahlrecht des Kindes und dessen Erziehungsberechtigten über den Lernort bzw. die Schule (Regelschule vs. Förderzentrum) muss in allen Bundesländern gesetzlich festgeschrieben werden.
Vermittlung von Gebärdensprache an Schulen
Wir setzen uns dafür ein, dass an Regelschulen Kurse zum Erlernen der deutschen Gebärdensprache (DGS) wenigstens als freiwillige Arbeitsgruppe, besser jedoch als reguläres Wahlpflichtfach angeboten werden. In den Förderschulen für Kinder mit Hörschädigungen gibt es zwar schon in Hessen die Möglichkeit des Erlernens der Gebärdensprache (DGS) als Wahlpflichtfach, dies genügt jedoch nicht. Darüber hinaus sollen an Förderschulen für Hörgeschädigte noch existierende Lücken in den Lehrplänen geschlossen und die DGS als Pflichtfach eingeführt werden.
Hochschule
Die Einführung der Studiengebühren zur Erhöhung der Effizienz in Hochschulen und Universitäten verfehlte klar ihr Ziel. Mit ihrer Rücknahme ist ein erster Schritt getan. Jetzt sind Finanzierungsmodelle umzusetzen, die eine Benachteiligung sozial und finanziell schwächer gestellter Studenten ausschließen.
Die freie und uneingeschränkte Zugänglichkeit zu Wissen und Werken, die in Hochschulen erarbeitet wurden, muss für alle öffentlichen Einrichtungen gewährleistet sein. Wirtschaftlich verwertbare Forschungsergebnisse und daraus erzielte Erlöse sollen in den Ausbau von Bildungseinrichtungen fließen.
Demokratisierung der Bildungseinrichtungen
Die Bildungseinrichtungen sind für die dortigen Schüler und Studenten ein prägender und umfassender Bestandteil ihres Lebens. Sie sind deswegen als Lebensraum der Lernenden zu begreifen, dessen Gestaltung und Nutzung ihnen stets offen stehen muss. Eine demokratische Organisation der Bildungseinrichtungen soll den Lernenden, genau wie den anderen Interessengruppen der Bildungseinrichtungen, eine angemessene Einflussnahme ermöglichen. Auf diese Weise werden demokratische Werte vermittelt und vorgelebt, die Akzeptanz der Entscheidungen erhöht, sowie das Gemeinschaftsgefühl innerhalb der Bildungseinrichtungen gestärkt.
Zudem soll endlich wieder der Lernende im Mittelpunkt stehen und zum Hauptakteur des eigenen Bildungsprozesses werden. Durch mehr Mitbestimmung und Transparenz in den Lehrplänen und Angeboten wollen wir Bildungseinrichtungen als demokratischen und öffentlichen Handlungsraum der Teilnehmer gestalten.
Beschäftigungsverhältnisse
Die Ausbildung von Lehrkräften und Erzieherinnen/Erziehern muss qualitativ hochwertig bleiben und ihre Arbeit entsprechend dotiert werden. Pädagogisches Personal muss Beratung und Supervision als Unterstützung seiner Arbeit erhalten.
Unterrichtsgarantie Plus darf kein Modell für Unterricht durch unqualifiziertes Lehrpersonal und verschwendete Schulzeit bleiben. Der Festanstellung von Lehrern zur Pufferung krankheits- und fortbildungsbedingter Unterrichtsausfälle ist der Vorzug zu geben.
Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte
Die Ausbildung der Lehrkräfte in Hessen bedarf in unseren Augen dringend einer Veränderung. Ziele der Piratenpartei Hessen sind hier:
- Potentielle Lehrkräfte sollen viel früher feststellen können, ob sie persönlich für den Unterricht von Kindern und Jugendlichen geeignet sind.
- Angehende Lehrkräfte sollen noch besser pädagogisch und didaktisch auf den Unterricht vorbereitet werden
- In der Praxis stehende Lehrkräfte sollen mit geeigneten Anreizen zur regelmäßigen Weiterbildung und Tätigkeit an verschiedenen Schulen motiviert werden
- Allen Lehrkräften sollen ihre Stärken und Schwächen aufgezeigt sowie Weiterbildungs- und Entwicklungspotentiale erschlossen werden.
- Das Verfallen in unreflektierte Verhaltens- und Reaktionsmuster sowie das Entstehen von Stress-Krankheiten und Burn Out soll vermieden werden.
- Weiterbildungen, Schul- und Fachwechsel und Auszeiten sollen erleichtert und positiv unterstützt werden.
5. Open Access
Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl von schöpferischen Tätigkeiten finanziert, die als Produkt urheberrechtlich geschützte Werke hervorbringen. Da diese Werke von der Allgemeinheit finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stehen. Tatsächlich ist dies heute selten der Fall.
In der Forschung
Die Publikationen aus staatlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre werden oft in kommerziellen Verlagen publiziert, deren Qualitätssicherung von ebenfalls meist staatlich bezahlten Wissenschaftlern im Peer-Review-Prozess übernommen wird. Die Publikationen werden jedoch nicht einmal den Bibliotheken der Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Steuerzahler kommt also dreifach (Produktion, Qualitätssicherung, Nutzung) für die Kosten der Publikationen auf, während private Verleger den Gewinn abschöpfen.
Die Piraten unterstützen die Berliner Erklärung der Open-Access-Bewegung und fordern die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit über das Internet nach dem Prinzip des Open Access. Es ist die Aufgabe des Staates, dieses Prinzip an den von ihm finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen.
In der öffentlichen Verwaltung
Die Piraten fordern die Einbeziehung von Software und anderen digitalen Gütern, die mit öffentlichen Mitteln produziert werden, in das Open-Access-Konzept. Werke, die von oder im Auftrag von staatlichen Stellen erstellt werden, sollen der Öffentlichkeit zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Der Quelltext von Software muss dabei Teil der Veröffentlichung sein. Dies ist nicht nur zum direkten Nutzen der Öffentlichkeit, sondern auch die staatlichen Stellen können im Gegenzug von Verbesserungen durch die Öffentlichkeit profitieren (Open-Source-Prinzip/Freie Software). Weiterhin wird die Nachhaltigkeit der öffentlich eingesetzten IT-Infrastruktur verbessert und die Abhängigkeit von Softwareanbietern verringert.
6. Innen- und Rechtspolitik
Wir Piraten stehen für eine Umkehr in der klassischen Innenpolitik. Freiheit und Bürgerrechte müssen gestärkt und dürfen nicht zu Gunsten einer scheinbar höheren Sicherheit eingeschränkt werden. Diese kann nicht durch Kontrolle gewonnen werden, sie entsteht durch wechselseitiges Vertrauen zwischen Bürgern und Staat. Das Schüren von Angst, der Ausbau von Überwachung und pauschales Verdächtigen können keine Mittel einer Politik sein, die sich als Repräsentation aller Bürger begreift; sie führen uns nur weiter in Orwells Welt des Romans „1984“.
Judikative und Exekutive sollen den Rahmen für eine freie Entfaltung der Bürger gewährleisten. Gerechtigkeit darf dabei weder Verhandlungssache sein noch von ökonomischen Bedingungen abhängen. Die Polizei ist nur dann als Teil der rechtsstaatlichen Exekutive legitimiert, wenn Willkür, Gewalt und Korpsgeist wirkungsvoll unterbunden werden. Dazu gehören größtmögliche Transparenz, eine unabhängige Kontrolle ebenso wie ein Personal, dass sich seiner Verantwortung im Kontext von Freiheit und Bürgerrechten bewusst ist.
Wir wertschätzen zivilgesellschaftliche Bemühungen, Bestrebungen gegen die freiheitlich-rechtsstaatliche Ordnung offen zu legen und sich gegen diese zu stellen. Diese Bemühungen müssen gefördert, nicht behindert werden.
Justiz
Wir stehen für eine bürgernahe, leistungsfähige und unabhängige Gerichtsversorgung in der Fläche als unverzichtbare Voraussetzung für die Herstellung und den Erhalt des Rechtsfriedens. Wir setzen uns zudem für die Beständigkeit in den Justizstrukturen und Effizienz im Rahmen der personellen und sachlichen Ausstattung der Gerichte ein. Kürzungen und Schließungen in der Justiz betrachten wir daher als nicht hinnehmbar.
Polizei
Wir setzen uns für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte im Einsatz bei Versammlungen ein. Die Kennzeichen müssen von Weitem sicht- und erkennbar sein, und es muss jederzeit auch im Nachhinein sichergestellt sein, dass mit Hilfe eines richterlichen Beschlusses ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen ist. Um dem berechtigten Interesse der Beamten nach Datenschutz Rechnung zu tragen, sind die Kennzeichen pseudonym zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln.
Die hessischen Piraten streben die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle zur Entgegennahme von Beschwerden gegen Polizei-Übergriffe an, von der aus auch exklusiv Ermittlungen gegen beschuldigte Polizeibeamte geführt werden. Diese Stelle ist der Generalstaatsanwaltschaft anzugliedern, die zu diesem Zweck eine unabhängige Abteilung einrichtet. Ihr wird für diese Aufgabe eine Untersuchungskommission von polizeilichen Ermittlungsbeamten zur Seite gestellt, die dienstrechtlich ebenfalls der Generalstaatsanwaltschaft zugeordnet sind und nicht aus dem Polizeidienst des jeweiligen Bundeslandes rekrutiert werden dürfen, sondern etwa aus der Bundespolizei oder der Polizei eines Nachbarlandes. Die Beschwerdestelle soll auch für interne Verfahren wie z.B. Mobbing- oder Diskriminierungsvorwürfe zuständig sein. Ihr Aufgabenbereich und die rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Tätigwerdens müssen den von Amnesty International vorgeschlagenen „unabhängigen Untersuchungskommissionen“ entsprechen.
Das massive Missbrauchspotenzial durch die installierten Überwachungstechniken und -werkzeuge erfordert eine Qualifikation und Aufmerksamkeit der Beamtinnen und Beamten, die diese Werkzeuge bedienen, auch für ethische und moralische Grundsätze.
Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Aus- und Weiterbildung der Polizei ein, die diese insbesondere in ihren kritischen und bürgernahen Qualitäten stärkt. Der Stellenabbau muss rückgängig gemacht werden. Die Finanzierung soll durch Mittel unterstützt werden, die bei der Streichung des verfassungswidrigen Projektes Antiterrordatei sowie der lebenslang gültigen Steuernummer frei werden.
Whistleblowerschutz
Der Landesverband Hessen der Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die Whistleblowern einen besonderen Kündigungsschutz gewähren.
Im Bereich des Strafrechts müssen zudem die §§ 94, 95, 96, 109g, 203, 353b und 355 StGB dahin gehend ergänzt werden, dass diese Taten im Falle des Whistleblowings nicht rechtswidrig sind.
Ablehnung der Extremismusklausel
Der Landesverband Hessen der Piratenpartei lehnt die bestehende „Extremismusklausel“ ab.
Die PIRATEN wertschätzen progressive, innovative und revolutionäre Ideen, die unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft voranbringen und der Verbreitung von menschenverachtenden Ideologien entgegenwirken wollen. Wir setzen uns daher gegen die Verwendung der „Extremismusklausel“ ein.
Durch die bürokratischen Hürden, die durch diese Klausel geschaffen werden, werden Menschen, die sich in Projekten gegen Rassismus, Faschismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Fremdenfeindlichkeit, Nationalismus, Nationalsozialismus, Sexismus, Homophobie oder diktatorische Bestrebungen einsetzen, in ihrer politischen Arbeit unnötig blockiert. Die Unterstützungsbedingungen für solche Projekte müssen in diesem Sinne überarbeitet und verbessert werden.
Keine Videoüberwachung
Der Ausbau der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen muss gestoppt werden, da er nur scheinbar Sicherheit vermittelt. In öffentlichen Verkehrsmitteln lehnen wir Piraten eine pauschale und anlasslose Videoüberwachung ab.
Kameras bedeuten an sich keine Hilfe in gefährlichen Situationen und verhindern keine Straftaten. In Berlin führte die Einführung der Videoüberwachung und -aufzeichnung auf drei U-Bahn-Linien beispielsweise nicht zu einer sinkenden Kriminalitätsrate, sondern im Gegenteil sogar zu einem leichten Anstieg.
Die im Besitz des Landes Hessen befindlichen oder subventionierten Dienstleistungsunternehmen sollen sich von derartigen anlasslosen Maßnahmen distanzieren und bereits installierte Videokameras entfernen. Mit Unternehmen, die diese Bedingungen in den in Hessen eingesetzten Bussen und Bahnen nicht erfüllen, dürfen keine Verträge mehr geschlossen werden.
Durch eine verstärkte persönliche Polizeipräsenz oder durch die Aufstockung des ÖPNV-Begleitpersonals zur Deeskalation und Prävention kann Gewalt hingegen tatsächlich verhindert werden. Zusätzliche Sicherheit bietet eine bessere Ausleuchtung des öffentlichen Raumes.
Videoüberwachung im öffentlichen Raum betrifft nahezu nur unverdächtige Normalbürger. Es gibt keinen Verdacht gegen eine konkrete Person, sondern alle Personen unterstehen einem Generalverdacht.
Drohneneinsätze in Hessen
Die Piratenpartei Hessen spricht sich grundsätzlich gegen den Einsatz von Drohnen zum Zwecke der Überwachung durch die staatlichen Sicherheitsbehörden aus. Ein privater Einsatz von Drohnen mit Onboard-Kameras, beispielweise durch Fotografen oder Demonstranten, ist unter Wahrung des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechtes zu erlauben. Dem Einsatz von Drohnentechnologie bei der Gefährdung von Menschleben, z. B. durch Bergungs- oder Rettungspersonal, steht die Piratenpartei offen gegenüber. Regelungen hierfür sind klar zu definieren.
Abschaffung des Landesamts für Verfassungsschutz
Die Piratenpartei Hessen strebt die Abschaffung des Landesamts für Verfassungsschutz an. Dessen Aufgabenbereiche der Spionageabwehr sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz zuzuweisen, im Übrigen können und sollen die Aufgaben von den bereits existierenden Staatsschutzabteilungen der hessischen Polizei übernommen werden.
Neue Landesverfassung
Die Piratenpartei Hessen setzt sich für die Durchführung einer Volksabstimmung über eine neue Verfassung für das Land Hessen im Jahre 2016 ein. Dazu werden wir im Landtag eine Enquete-Kommission zur Erarbeitung eines Vorschlages für eine Verfassungsreform einsetzen.
Die Enquete-Kommission soll sich insbesondere mit folgenden Fragestellungen befassen:
- Wie kann die Stärkung der demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten in Hessen erreicht werden – zum Beispiel durch Absenkung von Wahlalter, Verfahrenserleichterungen für Volksbegehren und Volksentscheide?
- Wie können die Selbstverwaltungsrechte der Kommunen in der Verfassung verankert werden (z.B. analog zu den Regelungen in der Verfassung von Baden-Württemberg)?
- Wie können Rechte von Personen gestärkt werden, die in einer Lebensgemeinschaft Kinder erziehen oder für pflegebedürftige Personen sorgen?
- Wie können Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Verfassung verankert werden?
- Wie kann die Stellung von Hessen als integraler Bestandteil des europäischen Einigungsprozesses in der Verfassung unterstrichen werden?
- Welche Regelungen in der Hessischen Verfassung stehen im Widerspruch zu den Bestimmungen des Grundgesetzes und der Bundesgesetzgebung?
Bunte und lebendige Fankultur
Die Piratenpartei Hessen schätzt die bunte, kreative und lebendige Fankultur in Sportstadien sehr und hält diese Subkultur für schützenswert. Gerade Hessen fällt durch eine Vielzahl von Fanszenen und Fangruppierungen auf. Deshalb setzen wir uns für die Wahrung und den Ausbau der Rechte von Fans und für einen sachlichen Dialog auf Augenhöhe zwischen allen Interessensgruppen beim Fußball sowie anderen Sportarten ein.
Der derzeitige Druck der Innenminister des Bundes und der Länder sowie der Polizeibehörden auf die Verbände, repressive Maßnahmen gegen große Teile der Fanszenen neu zu schaffen oder bestehende zu verschärfen, muss gestoppt werden. Die Kriminalisierung von Subkulturen muss ein Ende haben. Die Verfolgung und Sanktionierung von Straftaten muss im gesetzlichen Rahmen von der Polizei durchgeführt werden, damit Mittel und Verfahren den rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen. Zudem darf kein Generalverdacht vorherrschen, der alle Fans als gewalttätig und kriminell darstellt.
Freiräume für Fankultur erhalten und schaffen
Die zunehmende Überwachung und Kriminalisierung von Sportfans ist nicht weiter hinnehmbar. Statt eine bunte Kultur zu fördern und zu schätzen, wird diese in ihren Grundfesten angegriffen und erschüttert, indem immer weitere Verbote und Einschränkungen erlassen werden. Gerade für Jugendliche stellen Fanszenen häufig einen Raum dar, in dem sie frei und kreativ mit anderen Menschen arbeiten können. Soziale Projekte in diesem Umfeld, beispielsweise zur Gewaltprävention, gilt es zu schützen und zu unterstützen.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass selbstverwaltete Räume, wie Lager- und Malräume für Fangruppen oder sogar ganze Fankurven, für Faninitiativen und Gruppierungen geschaffen werden oder erhalten bleiben.
Für einen Dialog auf Augenhöhe
Bei bundes- oder landespolitischen Entscheidungen wird aktuell über die Köpfe der Fans hinweg entschieden. Ebenso besitzen sie bei Entscheidungen des DFB und der DFL kein ausreichendes Maß an Mitspracherecht.
Wir werden uns für einen Dialog auf Augenhöhe unter Einbeziehung von Dachverbänden, Faninitiativen, Ultra-Gruppierungen und Fanprojekten/Fanbeauftragten einsetzen. Auf lokaler Ebene bietet sich die Möglichkeit den lokalen Fan-Dachverband und einzelne Fangruppierungen einzubeziehen.
Keine Kollektivstrafen und Hilfspolizei!
Die PIRATEN erachten Kollektivstrafen gegen komplette Fanszenen nicht als zielführend bei Verfehlungen einzelner Fans. Vielmehr sollte vermehrt auf Prävention und Einzeltäterermittlung gesetzt werden. (Teil-)Ausschlüsse oder Geldstrafen für gesamte Vereine und ihre Fans sind nicht zielführend und aus rechtsstaatlicher Perspektive nicht zu rechtfertigen.
Datei „Gewalttäter Sport“ abschaffen
Die Datei „Gewalttäter Sport“ wurde 1994 nach einem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenministerien eingerichtet. Sinn der Datei ist es, Personen zentral zu erfassen, die im Rahmen von Fußballspielen durch Gewalt- oder Straftaten bereits auffällig geworden sind oder bei denen die Polizei davon ausgeht, dass sie auffällig werden könnten. Unter anderem sollen mit Ausreiseverboten und Meldeauflagen gegen erfasste Personen zukünftige Delikte verhindert werden. Die Bestimmungen, um in der Datei „Gewalttäter Sport“ erfasst zu werden, sind nicht klar definiert, intransparent und erfolgen ohne richterlichen Beschluss. Es kann jede Person erfasst werden, die sich zur falschen Zeit am falschen Ort befindet. Eine schlichte Personalienaufnahme im Umfeld eines Fußballspiels kann für eine Aufnahme in die Datei bereits genügen.
Die Datei „Gewalttäter Sport“ muss abgeschafft werden. Die 13 032 (Stand: 9. März 2012) dort gespeicherten Personen sind nicht annähernd alle Gewalttäterinnen und Gewalttäter – die Datensammelwut der Polizei trifft seit geraumer Zeit viele Unschuldige.
Solange diese Datei aber besteht, fordern wir folgendes:
- Überprüfung der Datei auf den Datenschutz: Wer wird wie gespeichert und haben auch Dritte Zugriff auf diese Datei? Warum werden Ticketwünsche durch den DFB mit der Begründung „Datei Gewalttäter Sport“ abgelehnt?
- Automatische Löschung bei Einstellung eines Ermittlungsverfahrens.
- Keine Speicherung auf Grund einer bloßen Personalienaufnahme. Schriftliche Information der betroffenen Personen bei Speicherung, mitsamt Informationen über Möglichkeiten, Widerspruch gegen die Speicherung einzulegen.
- Eintragungsgründe überarbeiten und klarer definieren.
- Keine Eintragungen in die Datei ohne unabhängigen, richterlichen Beschluss.
Keine willkürlichen Stadionverbote
Bei der Sicherheitskonferenz im Juli 2012 wurde beschlossen die maximale Dauer von Stadionverboten von aktuell drei Jahren wieder auf 10 Jahre anzuheben. Die Piratenpartei Hessen wird sich dafür einsetzen, die Dauer möglichst niedrig zu halten.
Bei Jugendlichen kann ein solch langer Ausschluss zu einer weiteren Radikalisierung führen, da für sie die Unterstützung ihres Vereins und die Sozialisation in der Fankurve und einzelnen Gruppierungen ein wichtiger Lebensinhalt sind. Sie reisen beispielsweise auch weiterhin zu Auswärtsspielen an und verfolgen das Spiel außerhalb des Stadion, sofern sie keine Meldeauflagen erhalten. Die integrative Arbeit der Fanprojekte in Bezug auf „unbequeme“ Jugendliche wird so torpediert.
Hooligans und organisierte Gewalttäterinnen und Gewalttäter werden durch Stadionverbote hingegen nicht von der Begehung von Straftaten außerhalb des Stadiongeländes abgehalten, da diese nur als Hausverbot im Stadion und dem angrenzenden Gelände gültig sind. Hier muss zur Gewaltprävention die Arbeit der Fanprojekte und Fanbeauftragten unterstützt werden, um zu verhindern, dass erlebnisorientierte Jugendliche in die Hooliganszenen übergehen.
Zudem genügt aktuell eine Strafanzeige, um ein Stadionverbot auszusprechen. Dieses wird auch bei Einstellung des Verfahrens nicht automatisch zurückgenommen, da aktuell schon der Verdacht, dass jemand an einer Straftat beteiligt war oder in Zukunft eine begehen wird, genügt. Ein Stadionverbot bedeutet in der Regel einen Eintrag in die Datei „Gewalttäter Sport“. Dieser Eintrag hat weitreichende Konsequenzen wie Ausreiseverbote und eine Stigmatisierung als Gewalttäter, beispielsweise dadurch, dass jeder beliebige Polizeibeamte bei jeder Personenkontrolle oder Grenzkontrolle bei einer Aus- oder Einreise diesen Eintrag einsehen kann. Das alles, obwohl für ein Stadionverbot, welches eine privatrechtliche Ausübung des Hausrechts darstellt, weder ein strafrechtlich relevanter Tatbestand noch eine rechtsstaatliche Verurteilung zugrunde liegen muss.
Deswegen muss das Verfahren zur Auferlegung eines bundesweiten Stadionverbotes fair und transparent gestaltet werden und anfechtbar sein. Die aktuelle Praxis ist zu willkürlich und hat zudem viel zu schnell viel zu weitreichende Folgen.
Keine Einschränkung der Freiheit der Person
Die PIRATEN lehnen die Praxis vieler Polizeibehörden, Fans ohne richterliche Anordnung mit sogenannten „Bereichsbetretungsverboten“ oder Ausreiseverboten zu belegen, sowie Bestrebungen dies bundesweit zu ermöglichen, entschieden ab. Diese Einschränkung der Grundrechte der Betroffenen ist für uns nicht hinnehmbar.
Keine Kostenübernahme der Polizeieinsätze im Fußballzusammenhang durch Fans oder Vereine.
Die populistische Forderung nach Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung durch Vereine ist abzulehnen. Zudem wäre die logische Konsequenz, dass Polizeieinsätze auf anderen Großveranstaltungen oder Demonstrationen auch kostenpflichtig werden. Das wäre ein absurder Zustand der nicht erstrebenswert und mit demokratischen Grundsätzen nicht zu vereinbaren ist.
Menschenwürdige Einlasskontrollen und geschultes Sicherheitspersonal
Bei den Einlasskontrollen zu den Stadien ist sicherzustellen, dass die Würde der Stadionbesucherinnen und -besucher gewahrt bleibt. Vollkörperkontrollen sehen wir als menschenunwürdige Maßnahme, die in keinem Verhältnis zu den zu verhindernden Ordnungswidrigkeiten steht, und lehnen diese entschieden ab.
Begrüßenswert ist der Einsatz von Sicherheitspersonal des Gastvereins bei Auswärtsspielen am Gästeblock. Dieses verfügt über fundiertere Kenntnisse der Fanszene und kann so deeskalierend wirken.
Sportfans dürfen kein Experimentierfeld für Überwachungstechnik sein
Seit mehreren Jahren nimmt die Überwachung und Kriminalisierung von Fanszenen immer drastischere Züge an. Oftmals werden verschiedenste Formen der Überwachung und Verbote zuerst an Fußballfans ausprobiert, bevor diese dann auch an politischen Gruppen angewandt werden. Als Beispiele dafür können Drohneneinsätze und Stadtverbote gesehen werden, die anschließend auch bei politisch-aktiven Menschen angewendet wurden (bspw. die Stadtverbote um die Blockupy-Proteste 2012 in Frankfurt am Main oder Drohnen-Einsätze bei Fußballspielen von Dynamo Dresden).
Wir halten diese Praktiken, die zum Teil einen schweren Eingriff in die Grundrechte darstellen, für nicht weiter hinnehmbar. Sportfans dürfen kein Experimentierfeld für Überwachungstechnik, Kriminalisierungsmethoden und Repressionen sein.
Für einen kontrollierten Gebrauch von Pyrotechnik in Sportstadien
Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, den kontrollierten Einsatz von Pyrotechnik durch Fans dort wo es die lokalen Gegebenheiten zulassen zu ermöglichen.
Pyrotechnik ist für viele Fans fester Bestandteil der Fankultur und ein wichtiges Mittel ihren Emotionen Ausdruck zu verleihen. Die bisherigen Versuche den Einsatz von Pyrotechnik zu unterbinden sind gescheitert und haben nur zu einer immer stärker werdenden Überwachung und Gängelung der Fans geführt.
Derzeit wird Pyrotechnik heimlich ins Stadion geschafft und dort verdeckt, im Schutz der Masse, gezündet. Das hierdurch entstehende Verletzungsrisiko ließe sich bei kontrollierter Nutzung innerhalb extra dafür vorgesehener Zonen erheblich reduzieren.
Dort wo der Einsatz von Pyrotechnik durch Fans möglich ist (z.B. in Norwegen oder Österreich), hat man sehr positive Erfahrungen damit gemacht und auch in Deutschland gibt es, z.B. beim Eishockey, bereits positive Erfahrungen damit.
Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass der DFB und die DFL einen offenen Dialog mit Faninitiativen, Dachverbänden und Vereinen zur Legalisierung von Pyrotechnik aufnimmt und politisch Sorge dafür getragen wird, dass parallel die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschafft werden, dies zu ermöglichen.
7. Trennung von Staat und Kirchen
Die Piraten Hessen bekennen sich zu einem säkularen Staat, in dem die Belange von Staat und Kirchen von einander separiert sind. Dabei ist das Grundrecht auf freie Religionszugehörigkeit sowie die jeweilige Religionsausübung zu achten und zu respektieren.
Einstellung des Kirchensteuereinzuges
In einem modernen säkularen Staat ist es nicht mehr zeitgemäß, wenn die Finanzbehörden zweckgebundene Abgaben für Dritte verwalten müssen. Deswegen setzen wir Piraten uns für die Einstellung des Kirchensteuereinzuges ein.
Kostenfreier Kirchenaustritt
Um das Grund- und Menschenrecht der Religionsfreiheit wahrnehmen zu können, ist es erforderlich, die freie Wahl zu haben, welcher Religionsgemeinschaft man angehört. Der Austritt aus den Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts wird in Hessen durch Belegung der amtlichen Austrittserklärung mit einer Gebühr von 25 Euro jedoch für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln unnötig erschwert. Wir fordern daher den Kirchenaustritt kostenfrei zu ermöglichen.
Novellierung des Feiertagsgesetzes
Die Piraten Hessen sprechen sich für den Beibehalt aller bisherigen Feiertage bei gleichzeitiger Streichung aller Einschränkungen und Sonderregelungen aus.
8. Sozialpolitik
Wir Piraten verstehen die Gesellschaft als einen Verbund von Menschen, die in gegenseitiger Verantwortung dafür einstehen, dass jedes Mitglied sein Leben in Würde, selbstbestimmt und ohne Angst führen kann. Dazu gehören Chancengleichheit und die Möglichkeit zur Teilhabe am sozialen, politischen und kulturellen Leben ebenso wie die freie Entfaltung des Individuums auch mit ungewöhnlichen Lebenskonzepten.
Die Möglichkeit zur freien Entfaltung, Teilhabe und einem Leben in Würde darf nicht von Bedingungen abhängig sein oder durch den ökonomischen Nutzen des Einzelnen relativiert werden. Wir Piraten wenden uns daher gegen Benachteiligung, Diskriminierung und Ausgrenzung jeder Art, auch solche aus Gründen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.
Aufgabe staatlicher Gesellschaftspolitik ist es, die Erfüllung grundlegender Bedürfnisse seiner Bürger zu sichern und Interessenskonflikte auszugleichen. Dabei verstehen wir Piraten den Staat als Dienstleister und nicht als normative Kraft. Die Achtung der Rechte und grundlegenden Bedürfnisse eines jeden muss Leitgedanke seines Handelns sein.
Der Staat legitimiert sein Bestehen dadurch, dass er das Vertrauen seiner Bürger erwirbt und erhält. Dazu gehört, dass er diese proaktiv in der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützt und Hilfestellungen anbietet und dass er die Verständlichkeit seiner Anliegen sicherstellt.
Fehlende existenzielle Sicherung, Chancengleichheit und mangelnde Möglichkeit zur Teilhabe gefährden den sozialen Frieden; die oft entwürdigende Behandlung durch offizielle Stellen schafft eine zunehmende Distanz zwischen Bürgern und Staat. Beides bedroht den Erhalt der freiheitlich-demokratischen Ordnung.
Arbeit muss geachtet werden, unabhängig davon, ob sie dem Erwerbszweck dient
Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Neudefinition des Begriffs „Arbeit“ ein. Arbeit ist nach unserem Verständnis nicht nur gleichzusetzen mit Erwerbsarbeit; auch beispielsweise ehrenamtliche Betätigung, Dienst an der Familie oder kulturelles Schaffen – kurz: alles, was der Gesellschaft dient – ist als Arbeit zu sehen und verdient entsprechende Anerkennung. Jeder Mensch soll nach seinen Neigungen und Fähigkeiten arbeiten können.
Arbeitsmarktpolitik und Sozialleistungen für Erwerbsfähige
Die Piratenpartei Hessen fordert eine sofortige Aussetzung aller Sanktionen zur Durchsetzung sozialpolitischer Ziele, die die Möglichkeit von Menschen auf ein Leben in Würde, ohne existenzielle Bedrohung und mit gesellschaftlicher Teilhabe einschränken. Solche Disziplinierungen können kein Mittel eines Staates sein, der seine Bürger achtet.
Das Land Hessen sowie die hessischen Kreise und Kommunen sollen alles in ihrer Macht Stehende tun, um eine Verhängung derartiger Sanktionen unverzüglich zu stoppen.
Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass Unternehmen im Einflussbereich der öffentlichen Hand folgende Mindeststandards in der Entlohnung ihrer Beschäftigten einhalten müssen:
- die Bezahlung eines Mindestlohnes für jede Tätigkeit in einer Höhe, die bei einer Vollzeitbeschäftigung ein Einkommen jenseits der Armutsgrenze bedeuten würde,
- die gleiche Entlohnung gleichartiger Tätigkeiten, unabhängig davon, ob diese von Festangestellten oder Leiharbeitern, Männern oder Frauen ausgeführt werden,
- das Verbot des Einsatzes von Bürgerarbeit oder von 1-Euro-Jobs.
Zu den betreffenden Unternehmen gehören solche im Besitz der öffentlichen Hand und Unternehmen der Privatwirtschaft, die Aufträge von dieser erhalten oder auf andere Art deren Nutznießer sind (z.B. durch Förderungen oder Vergünstigungen). Beauftragen die Unternehmen weitere Firmen, so müssen sie vertraglich sicherstellen, dass auch dort diese Bedingungen gelten.
Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass Erwerbslosen ein qualitativ hochwertiges Angebot an Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung zur Verfügung gestellt wird.
Diese müssen zu anerkannten Zertifikaten führen (z.B. VHS).
Sämtliche Angebote müssen einer kontinuierlichen Qualitätsprüfung unterworfen werden.
Angebote sollen von Erwerbslosen auf freiwilliger Basis und nach Absprache mit dem Sachbearbeiter wahrgenommen werden können.
Die Piratenpartei Hessen setzt sich für die Abschaffung prekärer Arbeitsverhältnisse ein. Darunter verstehen wir alle Beschäftigungen, die unter der regionalen Armutsgrenze entlohnt werden, also Teilbereiche der Leiharbeit, das Ausüben eines oder mehrerer Minijobs zum Lebensunterhalt, untertarifliche Jobs, Lohnwucher etc.
Die Mietkostenerstattung im Rahmen des SGB II muss ermöglichen, menschenwürdige, barrierefreie Wohnungen in einem Großteil bewohnter Bereiche zu beziehen und nicht nur in Wohngebieten mit sozialer oder infrastruktureller Benachteiligung. In diesem Zusammenhang müssen insbesondere die Richtlinien zur Angemessenheit der Kaltmieten im SGB II regelmäßig überprüft und an den geltenden Mietspiegel angepasst werden.
Die hessischen Piraten setzen sich dafür ein, dass der Haushalts-Stromverbrauch von ALG-II-Empfängern künftig als Teil der KdU (Kosten der Unterkunft) behandelt wird. Dabei soll für diesen ein angemessener Bedarf in kWh pro Person und Monat festgesetzt werden statt wie bisher als ein prozentualer Anteil des Regelsatzes.
Die hessischen Piraten setzen sich dafür ein, dass eine rechtskonforme Umsetzung des SGB II bei allen Grundsicherungsträgern sichergestellt wird. Dazu gehören einheitliche Standards in der Qualifizierung der Mitarbeiter, u.a. auch in der Kenntnis allgemeiner sozialrechtlicher Grundlagen wie z.B. des SGB I und SGB X.
Rahmenbedingungen für gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit)
Die Piratenpartei Hessen erkennt Arbeitnehmerüberlassungen zum Ausgleich von kurzzeitigen Arbeitsspitzen in Betrieben an, lehnt sie aber als Alternative zur Festanstellung, zum Zweck des Lohndumpings oder zur Umgehung von Arbeitsstreikmaßnahmen ab. Für die damit gewährleistete hohe Flexibilität innerhalb von Betrieben sind deshalb Mindestrahmenbedingungen für die Anstellung von Leiharbeitern zu gewährleisten.
Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass Leiharbeitnehmer gleichwertige Arbeitsbedingungen und mindestens die gleiche Entlohnung für gleiche Tätigkeiten wie die Stammbelegschaft in den jeweiligen Betrieben erhalten. Eine Unterscheidung zwischen aus dem Ausland entsandten Arbeitskräften und Arbeitskräften aus dem Inland findet hierbei nicht statt.
Leiharbeitnehmer gelten während ihrer Überlassung im leihenden Betrieb vollumfänglich als Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes.
In verleihfreien Zeiten steht Beschäftigten der Verleihfirma wenigstens die Bezahlung eines Mindestlohnes in einer Höhe, die bei einer Vollzeitbeschäftigung ein Einkommen jenseits der Armutsgrenze bedeuten würde, zu.
Empfänger von Entgeltersatzleistungen, die zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt Leiharbeitsfirmen zugeführt werden sollen, dürfen diese Zuführung ablehnen, insofern nicht alle genannten Rahmenbedingungen gewährleistet sind. Durch die Ablehnung dürfen Jobcenter beziehungsweise Optionskommunen den Arbeitssuchenden gegenüber keine Sanktionen androhen oder verhängen.
Sozialer Ausgleich
Die Piratenpartei Hessen setzt sich für ein landesweit gültiges „Soziales Hessenticket“ für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ein. Dieses Ticket soll für alle Menschen mit geringem Einkommen – auch für von Armut betroffene Kinder und Jugendliche – erhältlich sein. Unterste Bemessungsgrundlage soll der Betrag der jeweils aktuellen lokalen Armutsgrenze sein. Der Preis des Tickets muss unter dem im ALG II-Regelsatz vorgesehenen Betrag für Mobilität bleiben. Das Soziale Hessenticket soll bis zur Ablösung durch ein umlagenfinanziertes System bestehen.
Die Piratenpartei Hessen setzt sich für die Einführung eines hessenweit gültigen Kulturtickets ein, das Menschen mit geringem Einkommen kostenfreien Zugang zu allen Kultureinrichtungen der öffentlichen Hand ermöglicht. Dieses Ticket sollen alle Menschen mit geringem Einkommen automatisch und ohne eigene Beantragung erhalten. Als Bemessungsgrundlage soll der Betrag der jeweils aktuellen Armutsgrenze gelten.
Sozialberichte
Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass alle Kreise und alle Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern regelmäßig eine eigene Sozialplanung und Sozialberichte veröffentlichen müssen. Diese müssen durch neutrale Instanzen erstellt werden und sollen – landesweit einheitlich – Daten zu allen sozialpolitisch relevanten Bevölkerungsgruppen sowie bezifferte Zielsetzungen für die folgenden Jahre enthalten.
Kinderbetreuung
Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass Angebote zur Kinderbetreuung kostenfrei und ausreichend zur Verfügung gestellt werden. Krippen-, Kita- und Kindergartenplätze mit gleitenden Bring- und Abholzeiten müssen zügig ausgebaut werden. Lange Wartezeiten bezüglich eines ortsnahen Angebotes sind nicht hinnehmbar. Wir fordern einen garantierten, gut erreichbaren Platz mit qualifizierter Betreuung für jedes Kind im Vorschulalter. Darüber hinaus setzen wir uns für die Schaffung von Betreuungsplätzen in öffentlichen Einrichtungen (Ämtern, Behörden) und Wirtschaftsunternehmen ein.
Sozialbehörden müssen am Wohl der Menschen orientiert sein
Soziale Hilfe ist in jedem Fall wichtiger als ihre Verwaltung. Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass überall, wo Angaben abgefragt oder Informationen oder Bescheide gegeben werden, sichergestellt werden muss, dass alle Betroffenen alle gegebenen Informationen vollständig verstanden haben. Dokumente, deren Inhalt verstanden werden muss, um Ansprüche stellen oder eine rechtliche Position wahren zu können (z.B. Informationsschriften, Formulare), müssen so verfasst sein, dass alle Betroffenen sie selbstständig verstehen können. Alles muss in Einfacher Sprache abgefasst oder vollständig erläutert sein. Das gilt auch für Gesetzestexte, auf die Bezug genommen wird. Zudem sollen in allen Sozialbehörden Fachkräfte zur Verfügung stehen, die Menschen mit schlechter Lesekompetenz oder mit Sprachschwierigkeiten Hilfe zum Verständnis leisten. Bei allen Vorgängen, die ein Einverständnis von Betroffenen erfordern oder bei denen Informationen von diesen eingeholt werden sollen, müssen diese Fachkräfte ein Vetorecht haben, wenn sie den Eindruck haben, dass sich die Betroffenen über die Bedeutung des Vorganges nicht im Klaren sind.
Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine generelle Lastenumkehr ein zwischen Bürgern, die eine Sozialleistung beanspruchen und Behörden, die diese Leistung erbringen. In strittigen Fällen sollen beantragte Leistungen grundsätzlich zunächst ausgezahlt werden. Wenn später festgestellt wird, dass der Anspruch darauf nicht bestand, kann das Geleistete zurückgefordert werden. Die Behörde hat eine Fürsorgepflicht, die Leistungsbeanspruchenden fachkundig darüber aufzuklären, wie weit ihr Anspruch rechtlich Bestand haben könnte. Ansprüche, auf deren mangelnde Berechtigung nicht bei Beantragung hingewiesen wurde, dürfen später nicht zurückgefordert werden.
Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass Sozialbehörden, wenn sie eine Leistung nicht in kurzer Zeit nach ihrer Beantragung, sondern mit Verzögerung erbringen, generell einen Ausgleichsbetrag zusätzlich zu der Leistung zahlen müssen. Dieser soll kompensieren, dass die Verzögerung eine Belastung für den Betroffenen bedeutet. Für Schäden, die durch Verzögerung entstanden sind, soll unabhängig davon zudem ein Schadensersatzanspruch bestehen.
Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass Jobcenter und Optionskommunen in Hessen den Datenschutz und das Sozialgeheimnis ihrer „Kunden“ strikt einhalten und alle Empfänger von Sozialleistungen über ihre diesbezüglichen Rechte aufklären.
Umstellung Altersversorgung der Landtagsabgeordneten
Die Altersversorgung von Mitgliedern des Hessischen Landtages (Landtagsabgeordnete) wird in die Deutsche Rentenversicherung überführt. Die bisherigen Regelungen der Altersversorgung für Mitglieder des Hessischen Landtages werden so schnell als möglich beendet.
Sollte eine Überführung in die Deutsche Rentenversicherung für Landtagsabgeordnete aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich sein, wird die zu erreichende Altersversorgung der Landtagsabgeordneten hinsichtlich der Höhe und des Bezugsbeginns an die Regelungen der Deutschen Rentenversicherung angeglichen.
Abschaffung der Sondervorabbesteuerung von Prostituierten
Die Piratenpartei setzt sich für die Abschaffung der Sondervorabbesteuerung von Prostituierten ein, die die Hessische Landesregierung nach dem sogenannten „Düsseldorfer Verfahren“ seit 15.09.2008 praktiziert.
Demnach muss ausschließlich die betroffene Berufsgruppe pro Tag einen Pauschalbetrag von 25€ an den jeweiligen Bordellbetreiber abführen, den dieser dann vierteljährlich an das jeweils zuständige Finanzamt zu entrichten hat. Das Verfahren ist diskriminierend, widerspricht Datenschutzprinzipien und dem Steuergeheimnis.
Modernisierung des Arbeitsrechts für Kirchen
Der Landesverband Hessen der Piratenpartei ist der Meinung, dass der „Dritte Weg“ auf Grundlage von Art. 140 GG als kirchliches Selbstbestimmungs- und Selbstverwaltungsrecht nicht mehr zeitgemäß ist und einer Erneuerung bedarf. Wir treten daher für Folgendes ein:
- Die Ausweitung der verbindlichen Geltungsbereiche von Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetz auf Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände
- Die Abschaffung der Sonderregelungen für Kirchen im Tarifvertragsrecht
- Die Einführung des Streikrechts der Angestellten von Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden
- Die Ausweitung der Regelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Kirchen und deren Wohlfahrtsverbände
Um dies zu erreichen schlagen wir die Gründung einer Kommission bestehend aus Vertretern der zuständigen Gewerkschaften und Kirchen vor, die auf Grund der oben gestellten Forderungen die Neuregelung des kirchlichen Arbeitsrechts erarbeitet. Dabei sollte beachtet werden, dass das grundsätzliche Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nicht angetastet wird und staatlicher Kontrolle entzogen bleibt.
Sonderregelungen, die sich nicht explizit auf Arbeits- und Tarifrecht auswirken, sollen beibehalten werden, wenn sie sich auf direkte Mitarbeiter für die Glaubensverkündung und religiöse Aufgaben beschränken.
Keine Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Die Piratenpartei Hessen setzt sich für die Umsetzung der ILO (International Labour Organization) Konvention 182 gegen die ausbeuterische Kinderarbeit ein.
So wollen wir, dass auf den hessischen Friedhöfen ausschließlich Grabsteine verwendet werden dürfen, die nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt wurden. Hierfür sind die dafür nötigen gesetzlichen Regelungen zu schaffen.
9. Inklusion und Barrierefreiheit
Wir hessischen Piraten setzen uns für eine Gesellschaft ein, die weder Barrieren noch Hürden errichtet oder zulässt. Eine Gesellschaft, in der sich Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Nationalität sowie körperlichen, psychischen, geistigen und sonstigen Unterschieden, frei von Diskriminierung und Stigmatisierung mit den gleichen Chancen entfalten können.
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen unterstreicht das allgemeine Menschenrecht, an Bildung und anderen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben zu können – unabhängig von Herkunft, Nationalität, Behinderung oder anderen Besonderheiten. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 ist diese zum übergeordneten deutschen Recht geworden und Bund und Länder sind damit dazu verpflichtet, sie zu berücksichtigen und umzusetzen. In die Konvention sind wichtige Lebenserfahrungen von Menschen mit Behinderungen und wesentliche Positionen der Behindertenverbände aus vielen Ländern eingegangen und es gelang erstmalig, diese als grundlegende Menschen- und Bürgerrechte zu definieren. Nun müssen die deutschen Gesetze angepasst werden.
Wir wollen eine Gesellschaft gestalten, in der niemand ausgegrenzt wird, in der alle ihre Chancen zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten bekommen, in der Kinder willkommen sind, Alte nicht aufs Altenteil abgeschoben werden und Menschen mit Behinderungen nicht ausgesondert, in der Armut der Vergangenheit angehört, in der die Zukunft nicht verplant, sondern aktiv gestaltet wird.
Wir wollen allen Menschen – unabhängig von ihrer sexuellen Identität, ihrer Abstammung, ihrer Rasse, ihrer Sprache, ihrer Heimat und Herkunft, ihres Glaubens, ihrer religiösen oder politischen Anschauungen, ihres Alters oder ihrer Behinderung – Zugang zu den zentralen gesellschaftlichen Ressourcen verschaffen: zu Arbeit, Bildung, kulturellem Leben und demokratischer Mitbestimmung.
Auf dem Weg dahin ist noch viel zu tun, damit Barrierefreiheit erreicht wird, also Menschen mit Behinderungen Zugang zu bestmöglicher Bildung, existenzsichernder Erwerbsarbeit und ungehinderter Teilhabe am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
Wir streben ein inklusives Schulsystem an, wie es die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung einfordert. Schulen müssen generell barrierefrei ausgebaut sein. Wir wollen Schulen personell und räumlich so ausstatten, dass sie die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen umsetzen können. Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung haben ein Recht auf inklusive Bildung aber auch die Wahlfreiheit, ob Sie in eine Regelschule oder Förderschule gehen möchten. Einen Ressourcenvorbehalt lehnen wir ab.
Zur Umsetzung wollen wir die Rahmenbedingungen, insbesondere den finanziellen Rahmen, deutlich verbessern und klar regeln.
Die PIRATEN Hessen setzen sich für eine zeitnahe Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Sie beinhaltet die Inklusion von behinderten Menschen und der damit verbunden Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen und einem selbstbestimmten Leben. Umsetzungsschwierigkeiten sollen zusammen mit den Betroffenen (z. B. mit dem Außerparlamentarischen Bündnis für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen) gelöst werden. Die Piraten setzten sich dafür ein, dass die UN-Behindertenrechtskonvention auch ein fester Bestandteil der Piratenpolitik ist und möglichst zeitnah und allumfassend umgesetzt wird, innerhalb unserer Partei und auch in der politischen Arbeit.
Barrierefreies Notrufsystem
Die Piratenpartei Hessen setzt sich für die zeitnahe Einführung eines flächendeckenden barrierefreien Notruf- und Informationssystems per Mobilfunk ein.
Deutsche Gebärdensprache als Amts- und Gerichtssprache
Für die Mehrheit der mehr als 80.000 Gehörlosen in Deutschland ist die Deutsche Gebärdensprache (DGS) das bevorzugte oder sogar einzige Kommunikationsmittel. Der DGS kommt damit eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung einer Teilhabe von Gehörlosen an gesellschaftlichen Prozessen zu. Die Piratenpartei Hessen setzt sich deshalb dafür ein, die Deutsche Gebärdensprache als Amts- und Gerichtssprache anzuerkennnen. Der Satz „Die Amtssprache/Gerichtssprache ist Deutsch“ ist in allen betreffenden Gesetzen zu ändern in „Die Amtssprachen/Gerichtssprachen sind Deutsch und Deutsche Gebärdensprache.“
Inklusives Wahlrecht für Menschen mit Behinderung
Die PIRATEN setzen sich für ein uneingeschränktes aktives und passives Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderung ein. Dazu sollen in allen Parlamenten in Bund und Ländern die §§ 13 Nrn. 2 und 3 BWG (Bundeswahlgesetz) sowie 6a Abs. 1 Nrn. 2 und 3 EuWG (Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland) beziehungsweise die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften ersatzlos gestrichen werden. Wir unterstützen damit vollumfänglich die Forderungen des Deutschen Behindertenrates, des Instituts für Menschenrechte und des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung zur Umsetzung eines inklusiven Wahlrechts.
Davon betroffen sind Menschen, denen ein Betreuer oder eine Betreuerin für alle Angelegenheiten bestellt worden ist oder die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und wegen befürchteter Allgemeingefährlichkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Es widerspricht den demokratischen Grundregeln, einen Menschen ein Recht deshalb zu versagen, weil dieser das Recht aus bestimmten tatsächlichen Gründen aller Voraussicht nach nicht oder nur stark eingeschränkt wahrnehmen kann. Beide Ausschlussvorschriften basieren auf historisch tradierten Vorurteilen, die überholt und mit dem heutigen Menschenrechtsverständnis nicht vereinbar sind. Sie führen stattdessen zu einer Ungleichbehandlung, für deren Rechtfertigung es keine plausiblen Argumente gibt.
Gesetz zur Sozialen Teilhabe unterstützen und umsetzen
Die Piratenpartei Hessen unterstützt den Entwurf des Forums behinderter Juristinnen und Juristen zum „Gesetz zur Sozialen Teilhabe und zur Änderung des SGB IX und anderer Gesetze“ zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Dies beinhaltet z. B.
- einen anderen Behinderungsbegriff als Aktivitätseinschränkung im Kontext der Umgebung
- die Ermöglichung eines Wunsch- und Wahlrechts für Teilhabeleistungen, das heute strukturell erheblich eingeschränkt ist
- das Recht auf Leichte Sprache
- die Erbringung von Leistungen für behinderte Kinder ausschließlich über das Jugendamt
- dass das Integrationsamt zum Rehabilitationsträger für alle erwachsenen behinderten Menschen wird (Finanzierung über den Bund)
- trägerübergreifende Begutachtung aller Leistungen
- dass Leistungen zum trägerübergreifenden Budget weitgehend bestehen bleiben
- eine neue Leistungsform: persönliche Assistenz sowohl im Arbeitgebermodell als auch genossenschaftlich oder selbst organisiert.
Barrierefreiheit von öffentlichen Einrichtungen gewährleisten
Wir setzen uns für die Umsetzung und Einhaltung der Barrierefreiheit in allen öffentlichen Einrichtungen ein. Neubauten müssen zwingend den gesetzlichen Mindeststandards für Barriefreiheit entsprechen. Alte Gebäude sind nach Möglichkeit barrierefrei umzubauen. Dabei fordern wir mehr Einbeziehung von betroffenen Menschen zum Abbau von Barrieren als Grundvoraussetzung für eine inklusive Gesellschaft. Wir werden geeignete Sanktionen bei Missachtung bestehender Gesetze entwickeln. Zusätzlich wollen wir bundesweite Fördermaßnahmen als finanzielle Anreize für den Um- und Neubau schaffen.
Barrierefreiheit geht vor Denkmalschutz
Die Interessen von Barrierefreiheit und Denkmalschutz stehen sich häufig gegenüber. Nach unserer Meinung und nach der von Deutschland unterschriebenen UN-Behindertenrechtskonvention dürfen Menschen mit Behinderung nicht vom kulturellen Leben ausgeschlossen werden. Häufig beinhaltet Denkmalschutz verschiedene Vorstellungen von „Authentizität“ (Echtheit), welche immer Kompromisse wie zeitgemäße Nutzungsanforderungen mit sich ziehen. Wir werden daher kreative Lösungen zur Vereinbarkeit fördern, uns jedoch vorrangig für Teilhabe und Barrierefreiheit einsetzen.
Wenn sich die Interessen von Barrierefreiheit und Denkmalschutz gegenüber stehen, ist sowohl der Denkmalschutzbeauftrage als auch der Beauftrage für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt in die Lösung des bestehenden Konflikts einzubeziehen. Das Ergebnis soll auf jeden Fall eine Verbesserung der Barrierefreiheit sein. Damit im zukünftigen Denkmalschutz die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden, ist es notwendig den Verantwortlichen der Denkmalpflege entsprechende Kenntnisse und Grundlagen für eine barrierefreie Gestaltung von Lebensräumen zu vermitteln. Auf Seiten der Politik für Menschen mit Behinderung muss aber auch das Wissen um den Wert und die Bedeutung des Erhalts „originaler“ Bausubstanz und Baugestaltung erweitert werden.
10. Asyl- und Migrationspolitik
Die Piratenpartei Hessen schätzt unsere pluralistische Gesellschaft, die von der Vielfalt der verschiedenen Kulturen, Weltanschauungen, Religionen und Lebensmodelle lebt. Viele Flüchtlinge jedoch, die gerade erst vor Krieg und Verfolgung aus ihrem Ursprungsland geflohen sind, sehen sich hier in Deutschland Repressalien und einem Alltag voller Diskriminierungen ausgeliefert. Aus unserem Verständnis einer offenen, freien, solidarischen und demokratischen Gesellschaft heraus lehnen wir diese Art des Umgangs mit Flüchtlingen in Hessen und auf Bundesebene ab. Daher müssen alle Verfahrensweise in der Asylpolitik uneingeschränkt auf den Prüfstand. Sofern die Entscheidungskompetenz nicht in die Landesebene fällt, werden die hessischen Piraten Entscheidungen im Bundesrat anregen und vorbereiten. Bereits in dieser Thematik erfahrene Organisationen, wie beispielsweise ProAsyl und der hessische Flüchtlingsrat sind dabei stärker in den Diskurs mit einzubeziehen.
Residenzpflicht abschaffen
Die Freiheit, Freizügigkeit und Selbstbestimmung eines jeden Menschen ist ein hohes Gut einer demokratischen Gesellschaft. Eine Einschränkung der Wahl des Aufenthaltsortes ist nichts anderes als Inhaftierung in einem großflächigen Gefängnis und schränken Flüchtlinge damit in ihrem Menschenrecht auf Freizügigkeit ein. Die hessischen Piraten setzen sich für ein Ende der Residenzpflicht ein. Jedem Flüchtling der in Hessen lebt ist die Freizügigkeit innerhalb der europäischen Gemeinschaft ohne Einschränkung zu gewähren. Dadurch bekommen Flüchtlinge die Möglichkeit für ihre Rechte im Rahmen von Versammlungen einzutreten und an Treffen innerhalb von Organisationen, sowie an familiären und freundschaftlichen Treffen teilzunehmen.
Grundrechte auf alle Menschen ausweiten
Wir nehmen die Diskriminierung von Flüchtlingen, die in ihrer Freizügigkeit, ihrer Selbstbestimmung, ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden, nicht hin. Die Gewährung dieser Grundrechte wird nicht nur durch das Grundgesetz und die Landesverfassung bestimmt, die Rechte gehören zur Grundlage jeder demokratischen Gesellschaft. Gemeinsam mit allen hessischen Bürgern wollen wir den Flüchtlingen in unserem Land beweisen, dass Demokratie und Grundrechte sich nicht nur auf die Bürger eines Staates oder Landes beschränken, sondern alle Menschen einschließt.
Lebenssituation von Flüchtlingen verbessern
Als Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen werden wir außerdem folgende Punkte umsetzen:
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Eine individuelle Betrachtung der Fluchtgründe von Asylbewerbern, die sich an der konkreten politisch-gesellschaftlichen Situation des jeweiligen Heimatlandes bemisst und außerdem die langfristige Abschaffung der Drittstaatenregelung.
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Die Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren gemäß Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK) durch Verschleppung wird beendet.
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Die Schaffung von Beratungen, unter welchen Umständen eine Rückkehr in das jeweilige Ursprungsland möglich wäre, sofern dies vom Antragssteller gewünscht ist, bzw. Wege aufzeigen wie eine Integration in unsere Gesellschaft möglich ist.
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Eine Bleiberechtsregelung, die die gesamte Familie (inkl. Verwandte zweiten Grades) umfasst und die besondere Situation von Eltern und Kindern berücksichtigt.
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Ein generelles Ende der Praxis der Abschiebehaft, gerade bei Minderjährigen.
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Eine umfassende Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete und Erleichterungen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen.
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Das Ende der isolierenden und unmenschlichen Aufenthaltsbedingungen.
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Die Verbesserung der Unterbringungssituation von Flüchtlingen und den kostenfreien Zugang zu traditionellen und neuen Medien in Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen.
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Den gleichberechtigten, barrierefreien Zugang zum Arbeitsmarkt und die weiterreichende Anerkennung von Qualifikationsnachweisen aus dem Heimatland, sowie Maßnahmen zur Weiterbildung, um die Integration auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern.
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Die Abschaffung diskriminierender Sondergesetze wie des Asylbewerberleistungsgesetzes, das die Versorgung von Asylbewerbern regelt.
Abschaffung der Optionspflicht und Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
Die hessischen PIRATEN setzen sich für die Abschaffung des Optionsmodell auf Bundes- und Landesebene ein. Wird ein Kind ausländischer Eltern in Deutschland geboren und hält sich mindestens ein Elternteil mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel legal in Deutschland auf, erhält das Kind neben der Staatsbürgerschaft der Eltern dauerhaft auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Das bislang geltende Erfordernis, sich ab Vollendung des 18. Lebensjahrs für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden zu müssen, entfällt.
Wer sich einbürgern lässt, muss seine alte Staatsangehörigkeit nicht länger aufgeben. Mehrfache bzw. doppelte Staatsbürgerschaft wird auch bei der Einbürgerung ermöglicht.
Die Fristen und Bedingungen bis zu einem dauerhaft abgesicherten Aufenthaltsrecht und zur Chance einer Einbürgerung sind deutlich zu senken, besondere Anstrengungen der Migranten zu Spracherwerb und beruflicher Integration sind positiv zu unterstützen.
Flucht aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität ist als Asylgrund ernstzunehmen
In vielen Staaten ist die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität alltäglich, schränkt sie in ihrem täglichen Leben stark ein und zwingt sie zu einem Leben im Verborgenen.
Für die Piratenpartei Hessen ist die freie Entfaltung und das Ausleben der geschlechtlichen und sexuellen Identität ein unantastbares Menschenrecht, das in einem demokratischen Staat unter besonderen Schutz gestellt werden muss.
Menschen, die in Staaten leben, die dieses Menschenrecht missachten und deshalb zu einer Flucht aus ihren Herkunftsländern gezwungen werden, müssen diesen Schutz uneingeschränkt erhalten.
Sobald ein Mensch in einem Staat aufgrund seiner Sexualität, die in der Bundesrepublik gelebt werden darf, verfolgt wird, ist ihm Asyl zu gewähren, ohne dass der Nachweis einer konkreten Verfolgung zu erbringen ist.
Der politischen Verfolgung aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität muss international entgegengewirkt werden. Auf nationaler Ebene ist eine Reform des Asylrechts in diese Richtung dringend und zeitnah notwendig, auch um international ein Zeichen gegen Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen zu setzen. Das Land Hessen sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen.
11. Kultur- und Medienpolitik
Kultur ist Identität: alles, über das Individuen, Gemeinschaften und die gesamte Gesellschaft sich ihrer selbst versichern, Werte klären und entwickeln, ihre Kreativität ausprobieren und ausleben – all das, was über funktionale Lösungen für praktische Aufgaben hinausgeht. Dazu gehören die freien Künste ebenso wie Brauchtümer, die Gestaltung des Lebensumfeldes ebenso wie Philosophie.
Kultur ist ein elementares Bedürfnis des Menschen, und ein vielfältiges Kulturleben ist das Aushängeschild einer freien Gesellschaft. Wir Piraten möchten ausdrücklich keinen Kulturbegriff vorgeben, sondern für eine Atmosphäre stehen, in der Kreativität, Alternativen und neue Ideen wachsen können. Keine Kulturform ist mehr oder weniger wert als eine andere; herkömmliche Kategorien wie Hochkultur, Subkultur oder Soziokultur lehnen wir ab. Kultur ist um ihrer selbst willen wichtig – und nicht, weil sie für irgendetwas anderes gut ist, wie zum Beispiel für Tourismus, Schaffung von Arbeitsplätzen oder als Statussymbol.
Im Grunde war es die Kultur selbst, die den Anstoß zur Gründung der Piratenparteien auf der ganzen Welt gab. In Zeiten grundlegender kultureller Veränderung ist die Piratenpartei Speerspitze der Entwicklung. Wir treten für eine offene, vernetzte und für alle Menschen zugängliche Kultur ein.
Wo Kulturinstitutionen durch die öffentliche Hand finanziert werden (z.B. der öffentlich-rechtliche Rundfunk), muss sichergestellt sein, dass sie transparent und politisch unabhängig handeln und kontrolliert werden.
Kultur als Pflichtaufgabe der Kommunen
Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass die Förderung des kulturellen Lebens in Hessen zu einer kommunalen Pflichtaufgabe wird.
Kultur in der Breite stärken
Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass das hessische Kulturleben in der Breite deutlich gestärkt wird. Die Möglichkeit zur Teilhabe aller an kulturellen Aktivitäten ist ein wichtiges Ziel für uns. Die aktuelle Kulturförderung in Hessen konzentriert sich sehr auf die etablierten, großen Institutionen und vernachlässigt die „Kultur für alle“ – besonders im Vergleich zu anderen Bundesländern, denen gegenüber Hessen schon allgemein eine niedrige Kulturförderquote hat. Eine notwendige Erhöhung dieser Quote soll dabei vor allem der Sicherung und Unterstützung einer dynamischen Szene freier Kulturakteure ebenso wie der kulturellen Bildung zugutekommen.
Zugänglichkeit von Kultur – „Kulturtage“ für alle
Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass Kultureinrichtungen, die der öffentlichen Hand gehören oder durch sie kontrolliert werden, mindestens teilweise ohne Eintritt zugänglich sind. Kultur muss für jeden Bürger erreichbar sein, unabhängig von seinem sozialen oder finanziellen Status.
Es soll dafür regelmäßig „Kulturtage“ geben – zum Beispiel einmal pro Woche –, an denen Museen, Ausstellungen, Theatern und alle anderen Orte der öffentlichen Präsentation von Kultur freien Eintritt und Zugang ohne Einschränkungen gewähren. Dies ermöglicht allen Bürgern die von uns geforderte Teilhabe an Kultur.
Transparenz und Entbürokratisierung bei Förderungen
Die Piratenpartei Hessen setzt sich für transparente und weniger bürokratische Antragsverfahren bei der Vergabe von Kulturförderungen ein. Viele Kulturschaffende und freie Institutionen scheitern an übertrieben hohen Formalitäten bei deren Beantragung. Die Vereinfachung und Erleichterung von Antragsverfahren soll auch denen, die keine „professionellen Antragsschreiber“ sind, erlauben, Fördermittel zu bekommen. Unser Ziel ist eine Kulturlandschaft, zu der ein breiteres Spektrum von Kulturschaffenden Zugang hat und Unterstützung bekommt.
Einrichtung von Kulturlotsen
Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass das Land Hessen ein Netzwerk von unabhängigen „Kulturlotsen“ einrichtet. Diese sollen Kulturschaffenden etwa als Unterstützung im Umgang mit Behörden oder für die Raumsuche zur Seite stehen und sie bei bürokratischen und organisatorischen Notwendigkeiten entlasten. Auch bei der Antragsstellung auf Fördermittel können sie die Erfolgschancen verbessern. Das würde die Zeit und Konzentration der Kulturschaffenden für das freihalten, was sie der Gesellschaft geben können: Kultur.
Open Access für Kulturgüter im Besitz der öffentlichen Hand
Kulturgüter, die der öffentlichen Hand und damit den Bürgern gehören und die mit deren Mitteln aufbewahrt, gepflegt und präsentiert werden, müssen für die Bürger so frei wie möglich zugänglich und nutzbar sein. In jedem Fall sollen hochwertige Reproduktionen von ihnen im Internet frei verfügbar sein.
Zukunft für Bibliotheken und Mediatheken
Bibliotheken und Mediatheken sind Zentren des öffentlichen Zugangs zu Wissen, Orte des Forschens, Lernens und der Inspiration. Sie bilden Tore zu analogen wie digitalen Welten, stellen eine wichtige Schnittstelle zwischen beiden dar und haben mit ihrer Fachkompetenz eine wichtige Beratungs- und Vermittlerfunktion bei der Informationsrecherche. Darüber hinaus sind sie auch soziale Räume, die als attraktive Treffpunkte für kulturelle Bildung für alle Generationen zur Verfügung stehen sollen.
Die Piratenpartei Hessen setzt sich für den Ausbau öffentlicher Bibliotheken und Mediatheken und eine Erweiterung ihrer Aktivitäten ein. Ihre Funktion als Vermittler soll gestärkt und die Rolle der Bibliotheken als Anlaufstelle für die Informationsrecherche und -bereitstellung gefördert werden. Sie sollen noch umfangreicher verfügbar sein – auch und gerade in ländlichen Regionen. Zudem ist eine intensivere Vernetzung mit anderen Institutionen – Volkshochschulen, Theatern etc. – zu fördern.
In den Beständen sollen bestehende Projekte zur Digitalisierung vorangetrieben und neue initiiert sowie die Zugänglichkeit der gewonnenen Daten verbessert werden. Bibliotheken und Mediatheken sollen z.B. durch die Förderung von Programmen zur Lese- und Medienkompetenz Zentren kultureller Bildung werden und den Umgang mit Informationsressourcen sowie Kreativität jenseits von Verwertbarkeit fördern.
Film- und Kinoförderung
Die regionale Filmförderung ist weiter auszubauen, mit besonderen Akzenten auf digitaler Filmproduktion, Dokumentarfilmen und Nachwuchsförderung. Programmkinos müssen ebenso gefördert und in ihrer Existenz gesichert werden wie Theater.
Wer Mittel der Hessischen Filmförderung beantragt, verpflichtet sich, bei erfolgter Bewilligung der Förderung, sein Werk 5 Jahre nach der ersten kommerziellen Veröffentlichung unter der Creative Commons Lizenz „Nichtkommerziell mit Namensnennung“ (CC-NC-BY) freizugeben.
Öffentlicher Rundfunk
Die öffentlich rechtlichen Medien werden ihrem Auftrag seit Jahren nicht mehr gerecht und haben in den letzten Jahren ein absurdes Schnüffel- und Inkassosystem zum Einzug nicht mehr gerechtfertigter Forderungen aufgebaut. Wir lehnen einen öffentlichen Rundfunk prinzipiell nicht ab, wollen ihn aber barrierefrei, politisch unabhängig, werbefrei und öffentlich kontrolliert gestalten.
Es ist zudem nicht einzusehen, dass durch die Gesellschaft finanzierte Produktionen aufgrund nachteiliger Verträge und veralteter Lizenzmodelle nicht in den allgemeinen Besitz übergehen. Wir wollen deshalb, dass jeglicher produzierte Inhalt unbegrenzt öffentlich zur Verfügung gestellt wird.
Die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks muss – auch was die Höhe der Gebühren angeht – auf den Prüfstand und soll auf jeden Fall datenschutzkonform und sozialverträglich erfolgen.
Barrierefreiheit beim Hessischen Rundfunk
Die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Hessen, setzt sich für die deutliche Erhöhung der Untertitelung im Programm des Hessischen Rundfunks ein. Des Weiteren wird auf echte 1:1 Untertitelung geachtet, ohne Verkürzungen. In allen Sendungen, mit Ausnahme von Spielfilmen, wird ein Gebärdensprachdolmetscher zusätzlich zum Angebot der Untertitel in ausreichender Größe eingeblendet. Nach technischer Möglichkeit optional ausblendbar durch den einzelnen Zuschauer. Die Einblendung von Gebärdensprachdolmetschern beginnt mit der Sendung „hessenschau“ und wird kontinuierlich, wie bei den Untertiteln, ausgebaut. Dem Hessischen Rundfunk sind für die Umsetzung genug Personal und finanzielle Mittel aus den Einnahmen des Rundfunkbeitrages zur Verfügung zu stellen.
Nach § 3 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag sollen Kommunikationsbehinderte (Gehörlose, Schwerhörige, Sehbehinderte und Blinde) ab 2013 Rundfunkgebühren bezahlen. Demnach soll diese Gruppe der Schwerbehinderten ein Drittel der monatlichen Gebühr (also rund sechs Euro pro Monat) bezahlen. Bislang waren Schwerhörige, Ertaubte und Gehörlose von der Gebühr befreit.
Doch bei nur ca. 15% der Sendungen im deutschsprachigen Fernsehen werden Untertitel eingesetzt, wobei hier der größte Prozentsatz von den öffentlichen Sendern stammt. Was den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern anbelangt so werden fast keine Sendungen gedolmetscht.
Daher sollte die Gruppe der Kommunikationsbehinderten solange keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, bis alle Hauptsendungen wie Nachrichten und Informationssendungen zu 100% untertitelt sind.
Reform der Theaterförderung in Hessen
Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine grundlegende Reform der hessischen Theaterförderung ein. Alle Akteure, ob feste Ensembles oder freie Gruppen, müssen gleichermaßen gute Bedingungen für ihre Projekte erhalten. Vorhandene Häuser und Institutionen sollen als möglichst frei verfügbare Ressourcen betrachtet werden.
Bürgernaher Denkmalschutz
Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine grundlegende Reform des Denkmalschutzes in Hessen ein. Die Aufnahme und das Halten von Gebäuden und Teilen davon in Denkmallisten oder Denkmalbüchern ist viel mehr als bisher in Bezug auf ihre Repräsentativität und Seltenheit im größeren regionalen Zusammenhang zu bestimmen. Zudem soll der Erhalt eines unbeeinträchtigten größeren Gesamtbildes (Ensemble, Straßenbild) bzw. die Stellung eines Objektes in einem solchen ein viel größeres Gewicht für die Einstufung einzelner Objekte haben.
Eine Streichung aus Denkmallisten oder -büchern soll nach diesen Kriterien deutlich erleichtert werden. Im Gegenzug sollen für die verbleibenden Objekte alle aufgrund des Denkmalstatus anfallenden Mehrkosten von der öffentlichen Hand übernommen werden. Maßnahmen zur Bewahrung der Denkmäler in Fällen von Vernachlässigung sollen früher getroffen werden können und bei entsprechendem Ausgleich für Beeinträchtigungen entschiedener durchgesetzt werden.
Die Zugänglichkeit von Denkmälern für die Öffentlichkeit ist zu stärken. Das Fotografieren und Filmen und andere Formen bildlicher Reproduktion durch jedermann sollen grundsätzlich, unentgeltlich und ohne explizite Genehmigungen gestattet und die Nutzung der dabei entstandenen Abbildungen und Reproduktionen für nicht-kommerzielle Zwecke frei möglich sein, sofern dem nicht andere Rechte zwingend entgegenstehen.
Förderung von Spielen als Kulturgut
Die Piraten erkennen den Vorgang des Spielens als wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklung an. Video- und Computerspiele ebenso wie klassische Brett- oder Kartenspiele, Rollenspiele oder sportliche Spielformen sind Kulturgüter und sollten als solche anerkannt und gefördert werden.
Aufnahme- und Abbildungsrechte für Kulturgüter im Besitz der öffentlichen Hand
Foto-, Film- und Tonaufnahmen und andere Formen der Reproduktion von Kulturgütern und Veranstaltungen, die der öffentlichen Hand gehören oder von dieser finanziert werden, sollen grundsätzlich durch jedermann, unentgeltlich und ohne explizite Genehmigungen gestattet sein. Sind Einschränkungen unvermeidlich, dürfen in der Abwägung dennoch die Bedürfnisse der Nutzer nicht außer Acht gelassen werden. Die Nutzung dieser Reproduktionen soll für nicht-kommerzielle Zwecke grundsätzlich erlaubt sein.
Die Förderung von privaten Institutionen, die Kunstwerke und andere Kulturgüter präsentieren, soll an die Einhaltung dieser Bedingungen durch diese Institutionen gekoppelt werden.
12. Sucht- und Drogenpolitik
Die PIRATEN Hessen werden in landesweiten Modellversuchen neue drogenpolitische Lösungen für das ganze Land etablieren. Unser Ziel ist es, mit einer pragmatischen Suchtpolitik Schaden von der Gesellschaft abzuwenden.
Gewährleistung des Datenschutzes
Die informationelle Selbstbestimmung ist auch im Bereich der Drogenpolitik zu gewährleisten. Besonders große Firmen und Konzerne führen immer häufiger Einstellungstests mit einer medizinischen Kontrolle auf Drogenkonsum ein. Diese Tests werden den Bewerbern, die sich hierzu schriftlich einverstanden erklären müssen, indirekt aufgezwungen. Bei Verweigerung haben die Bewerber keine Chance, die Arbeitsstelle zu bekommen. Interessanterweise wird in diesen Tests Alkoholmissbrauch nicht überprüft, obwohl dieser nachweislich große Probleme im Arbeitsleben produziert.
Die Hessen-Piraten wenden sich strikt gegen die Praxis vieler Firmen, Drogentests zum Standard bei Einstellungsverfahren zu machen. Diese Grauzone gilt es gesetzlich zu regeln. Den Firmen muss diese Vorgehensweise, die immer weitere Verbreitung findet, verboten werden. Hierbei soll Hessen ein Vorreiter sein. Damit sollen auch bundesweit die Bestrebungen der großen Firmen gestoppt werden, ihre Mitarbeiter völlig zu durchleuchten.
Amtsmitarbeitern mit Bürgerkontakt ist es, auch ohne jede fachliche Qualifikation, erlaubt, reine Vermutungen über einen möglichen Drogenkonsum in persönliche Akten einzutragen. Derartige Einträge werden in der Folge nicht mehr hinterfragt und können so zu enormen, ungerechtfertigten Hürden für die Betroffenen werden. Die Praxis ungeschulter Mitarbeiter in Behörden, reine Vermutungen bezüglich eines Drogenkonsums in persönliche Akten einzutragen und diese weiterzugeben, ist zu unterbinden.
Im Rahmen von Ermittlungen des LKA kommt es immer wieder dazu, dass Leute unschuldig des Konsums, Besitzes oder Verkaufs von illegalen Drogen verdächtigt werden. Eine erkennungsdienstliche Behandlung findet hierbei oft in rechtlich fragwürdigem Rahmen statt. Die so festgestellten, sehr persönlichen Daten müssen nach ergebnislos gebliebenen Ermittlungen umgehend wieder gelöscht werden. Dies wird heute nicht so praktiziert. Betroffene sind gezwungen mittels selbst bezahltem rechtlichen Beistand eine solche Löschung durchzusetzen. Die Hessen-Piraten pochen auf Löschung personenbezogener Daten, wenn sich ein Verdacht nicht bestätigt. Eine weitere Verwendung der Daten und die Weitergabe hat auf jeden Fall zu unterbleiben.
In staatlichen Hilfsprogrammen, zum Beispiel bei der Methadon-Substitution, müssen teilnehmende Personen zur Erlangung der Krankenkassenleistung ihren behandelnden Arzt von jeder Schweigepflicht entbinden. Diese beispiellose und entwürdigende Vorgehensweise ist aufzuheben. Drogenkranke Menschen sind, wie alle anderen Bürger auch, als normale Patienten zu behandeln.
Diamorphin-Programm für Schwerstabhängige
Heroinkonsum wurde in der Vergangenheit weitgehend werteorientiert diskutiert. Eine sachorientierte Auseinandersetzung mit dem Problem fand nicht statt.
Wenn überhaupt, wurden Schwerstabhängige mit Ersatzstoffen behandelt, um sie zur Abstinenz zu führen. Wer keinen Therapieplatz erhielt, beim Beikonsum erwischt wurde oder wegen der fehlenden Rauschwirkung der Ersatzstoffe in der psychischen Abhängigkeit verblieb, wurde in die Kriminalität gedrängt und in der Folge Opfer von Verelendung und gesellschaftlicher Ächtung. Suchtkranke verdienen es jedoch, mit den besten zur Verfügung stehenden Medikamenten und Therapien behandelt zu werden.
Durch erfolgreiche Pilotprojekte, unter anderem in Frankfurt am Main, wurde der Nachweis geführt, dass es möglich ist, Schwerstabhängige durch kontrollierten Konsum reinen Diamorphins zu stabilisieren. Bei einigen reduzierte sich der Bedarf, andere wurden dauerhaft abstinent. Bei allen Teilnehmern zeigten sich erhebliche Verbesserungen: Hatte sich ihr Leben vorher ausschließlich um Beschaffungskriminalität und das Besorgen der nächsten Dosis gedreht, gewannen sie nun ihre Selbstbestimmung zurück und fanden neuen Lebensmut. In der frei gewordenen Zeit fanden viele Wohnung und Arbeit und begannen wieder, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Der körperliche Zustand der Konsumenten verbesserte sich grundlegend. Die durch gefährliche Beimischungen (Talkum, Paracetamol, Glasstaub, Strychnin, Psychopharmaka usw.) und Verschmutzung durch Keime und Bakterien im „Straßenheroin“ entstandenen gesundheitlichen Probleme traten nicht mehr auf. Infektionen z.B. mit Hepatitis-C und HIV wurden verhindert.
Auf Basis dieser Erfahrungen muss kontrolliert verabreichtes Diamorphin als Medikament im Rahmen einer wirksamen Therapie betrachtet und als weiterer Baustein in der Behandlung Suchtkranker etabliert werden.
Die PIRATEN werden sich daher für eine Ausweitung des Diamorphin-Programmes stark machen. Das Land soll die Einrichtung entsprechend gesicherter Arztpraxen und Ambulanzen unterstützen.
Präventionsunterricht an Schulen
Die Maßnahmen zur Drogenprävention an Schulen sind unzulänglich. Auch der Wissensstand des lehrenden Personals erweist sich oft als sehr gering. Einzelne Pilotprojekte haben gezeigt, wie wichtig und nachhaltig eine gute Prävention bereits im Grundschulalter ist. Jedweder Erstgebrauch, ob bei legalen oder illegalen Substanzen, nahm in den teilnehmenden Gruppen gegenüber den Vergleichsgruppen deutlich ab. Die erzielten Erkenntnisse und Erfolge tragen die Kinder wie selbstverständlich in die weiterführenden Schulen und ihren Freundeskreis. So wird für eine Multiplikation gesorgt, die Unterricht alleine kaum leisten kann.
Die Hessen-Piraten regen an, auf der Basis solcher Beispiele mit Vorbildcharakter ein landesweit flächendeckendes Informations- und Aufklärungskonzept zu entwickeln. Hierbei soll besonderes Augenmerk auf einheitliches und sachliches Lehrmaterial sowie eine vorbereitende Schulung des Lehrpersonals gelegt werden. So wird an Bildungseinrichtungen ein kompetenter Unterricht ermöglicht. Auch externe Fachreferenten sollen Teil dieses Konzepts werden, um besonders in der Sekundarstufe das Wissen bei Lehrern und Schülern zu vertiefen. Grundgedanke und Ziel ist es Vorurteile gegen Wissen auszutauschen.
Cannabis legalisieren
In Hessen konsumieren heute ca. 500.000 Menschen zumindest gelegentlich Cannabis als Genussmittel. Cannabis ist damit als Volksdroge in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Etwa 75 Millionen Euro werden pro Jahr für die Verfolgung von Cannabiskonsumenten ausgegeben.
Alle bisherigen Versuche, den Schwarzmarkt einzudämmen, führten zu immer weiteren Einschränkungen der Grundrechte: Tausende Abhörmaßnahmen werden gegen vermeintliche Drogendealer angeordnet, daraus erwachsen aber regelmäßig auch Verfahren gegen einfache Konsumenten. Durch lange aufbewahrte so genannte „taktische Hinweise“ der Polizei entsteht faktisch eine zentrale „Kifferdatei“, die zum Teil nur auf Vermutungen basiert. Die Einstufung von z.B. Bahnhöfen und Parks als „gefährliche Orte“ ermöglicht verdachtsunabhängige Personenkontrollen. Da die Rechtsprechung undurchsichtig ist, werden Besitzer von Kleinstmengen ersatzweise von den Führerscheinbehörden schikaniert. Selbst Patienten mit lebenseinschränkenden Krankheiten, denen Cannabis als Medikament nachweislich hilft, werden Opfer der Strafverfolgung.
Als PIRATEN werden wir uns unserer Verantwortung stellen und den Schwarzmarkt beseitigen. Das aufgrund der Verbotspolitik entstandene kriminelle Milieu muss nachhaltig ausgetrocknet werden: Herstellung, Verkauf und Konsum von Hanfprodukten muss aus der Kriminalität herausgeholt und den Mechanismen des Jugend- und Verbraucherschutzes unterworfen werden. Schimmelpilz und gesundheitsgefährende Beimengung von Streckmitteln, wie z.B. Vogelsand, Backmischungen, Haarspray, Dünger, synthetische Stoffe oder Blei müssen verhindert werden.
Portugal, den Niederlanden und Tschechien zeigen, ist langfristig mit geringeren Konsumentenzahlen zu rechnen.
Im Gegensatz zu den Niederlanden, wo die Coffee Shops aus illegalen Quellen kaufen müssen, hat Hessen hier eine besondere Chance auf legal angebauten Hanf durch eine bestimmte Anzahl an zertifizierten Landwirten. Hierdurch lassen sich die Vertriebswege kontrollieren und die Qualität kann überprüft werden. Der Zuschuss zur organisierten Kriminalität durch den illegalen Handel mit Cannabis wird so verdrängt werden.
E-Zigarette
In Hessen benutzt heute eine wachsende Anzahl an Menschen die so genannte E-Zigarette als Genussmittel. Die gesundheitlichen Risiken und das Suchtpotential der nikotinhaltigen Flüssigkeiten, auch Liquids genannt, sind erheblich geringer als beim Tabakkonsum.
Die Piratenpartei Hessen regt an, dass nikotinhaltige Liquids nicht als Arzneimittel, sondern als zugelassenes Handelsgut eingestuft werden. Wir widersprechen auch klar allen Versuchen, die Liquids einer zusätzlichen Versteuerung, z.B. gemäß Tabaksteuergesetz, zu unterstellen. Sicherheits- und Qualitätsstandards für die Produktion und den Vertrieb von E-Zigaretten und kennzeichnungspflichtigen Liquids müssen erarbeitet werden. Eine einheitliche europäische Regelung ist erforderlich, die auch den Belangen des Jugendschutzes Rechnung trägt.
Maßstab einer verantwortungsvollen Drogen- und Suchtpolitik müssen nachvollziehbare, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Regelungen sein, die dem Bürger ein eigenverantwortliches Handeln ermöglichen.
Die reflexartige Verbotshaltung und die Bevormundung der Verbraucher durch einzelne Gesundheitsministerien müssen ein Ende haben. Hessen bietet sich an, für den Umgang mit der E-Zigarette eine liberale Vorreiterrolle in Deutschland zu übernehmen.
Kennzeichnungspflicht
Um auf die Suchtgefahr bei bestimmten Medikamenten aufmerksam zu machen, müssen die Pharmahersteller in die Pflicht genommen werden. Wie bei Zigaretten üblich, sollten vereinheitlichte Warnhinweise auf die Medikamentenverpackungen aufgedruckt werden. Aus diesen muss hervorgehen, dass es sich bei dem Medikament um eine Arznei handelt, die ein Suchtrisiko birgt. Diese Warnhinweise sollen Patienten sensibilisieren und auf die Gefahr einer Sucht hinweisen. Der Grund: Die oft sehr versteckt in der Packungsbeilage beschriebenen Hinweise werden allzu leicht nicht wahrgenommen. Darüber hinaus könnte vom Apotheker bei der Ausgabe des Medikamentes ein Informationsblatt zum Thema „Suchtgefahren bei Medikamenten“ angeboten werden. Dieses soll ein Angebot mit weiteren Informationen darstellen und Hilfe beim Auffinden von geeigneten Stellen für Hilfesuchende bieten.
Private Erzeugung von Genussmitteln
Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine vollständige Legalisierung der privaten Erzeugung von Genussmitteln ein. Hierunter fallen zum Beispiel das Destillieren von Alkohol oder das Ziehen weiblicher Hanfpflanzen.
13. Gesundheit
Die PIRATEN orientieren sich in ihren gesundheitspolitischen Positionen am Wohl der Patienten, ohne die Seite der Leistungserbringer und Dienstleister im Gesundheitswesen zu vernachlässigen. Dabei berücksichtigen wir, dass auch in der Gesundheitsversorgung jeder Euro nur einmal ausgegeben werden kann und daher kluges Haushalten mit den zur Verfügung stehenden Mitteln notwendig ist. Für uns zeichnet sich eine gute Gesundheitsversorgung durch ihren niedrigschwelligen Zugang aus, der allen Menschen in Deutschland eine zugewandte Behandlung nach aktuellem Stand der Erkenntnis ermöglicht.
Keine Ökonomisierung des Gesundheitssystems
Die Piratenpartei Hessen sieht die Trägervielfalt (öffentliche, freigemeinnützige und private Träger) als Anreiz für einen Wettbewerb um die Versorgungsqualität. Gleichzeitig betrachten wir die Gewährleistung der Gesundheitsvorsorge und Behandlung von Krankheiten als Fürsorgepflicht des Staates. Deshalb befürworten wir Initiativen, die einen Erhalt von Kliniken in öffentlicher Trägerschaft zum Ziel haben. Eine weitere Absenkung des Anteils öffentlich getragener Kliniken unter 30% (aktuell 30,5%) lehnen wir ab. Wir sehen neben dem Wohl der Patienten und ökonomischen Belangen auch die Zufriedenheit der Mitarbeiter als Maßstab an dem sich die Träger von Krankenhäusern messen lassen müssen. Sollen Kliniken teilweise oder insgesamt an private Betreiber übertragen werden, so sind an diesen Prozess hohe Anforderungen bezüglich der Qualität der medizinischen Versorgung, der Situation der Belegschaft und der Mitsprache der Bürger zu stellen.
Wir beurteilen die Privatisierungen von Krankenhäusern der vergangenen Jahre in Hessen (z.B. die Horst-Schmidt-Klinken in Wiesbaden) als gescheitert und werden uns für eine baldige Zurückführung in öffentliche Hand einsetzen. Wir setzen uns dafür ein, dass das Land Hessen auf Bundesebene Initiativen für ein gerechtes Gesundheitssystem, welche die finanzielle Ausstattung der Kliniken und Krankenhäuser langfristig sicherstellen, in den Bundesrat und in die Gesundheitskonferenz einbringt.
Universitätsklinikum Gießen und Marburg
Die Piratenpartei Hessen ist der Ansicht, dass die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKGM) als gescheitert zu betrachten ist, da entgegen ursprünglicher Versprechungen einer verbesserten Patientenversorgung sowie besseren Bedingungen für Forschung und Lehre, sich diese massiv verschlechtert haben.
Das Land Hessen soll daher alle Möglichkeiten zur Rückführung des UKGM in Landeseigentum prüfen und die hierfür bestehenden Optionen öffentlich zur Diskussion stellen. Vorrangiges Ziel ist es, die Qualität der Patientenversorgung sowie der Forschung und Lehre wieder sicherzustellen. Sollte ein Rückkauf des UKGM nicht möglich sein oder einen unverhältnismäßig großen Aufwand bedeuten, so hat das Land Hessen dafür Sorge zu tragen, dass neue vertragliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität von Patientenversorgung sowie Forschung und Lehre etabliert werden, um zu verhindern, dass Landesmittel zweckentfremdet verwendet werden.
Ein Universitätsklinikum hat einen wichtigen gesellschaftlichen Versorgungsauftrag, an den – zu Recht – von allen Bürgern, insbesondere aber von Patienten und Mitarbeitern, hohe Ansprüche gestellt werden. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, hält der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland die öffentliche Trägerschaft von Universitätskliniken oder zumindest vertragliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität von Patientenversorgung sowie Forschung und Lehre für unabdingbar.
Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege
Die PIRATEN Hessen setzen sich für die größtmögliche gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen in unserem Land ein. Deshalb sehen wir auch die Notwendigkeit einer Stärkung und eines Ausbaus der pflegerischen Versorgung in unserer Gesellschaft mit dem Ziel, die Möglichkeiten älterer und körperlich oder geistig eingeschränkter Menschen zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.
Stärkung der Teilhabe pflegebedürftiger Menschen
Wir setzen uns ein für eine kreative Entwicklung neuer Versorgungs- und Betreuungsformen, die über die klassischen Formen der häuslichen Pflege oder Heimpflege hinausgehen und die Erreichung des oben genannten Zieles fördern. Dazu befürworten wir die Entwicklung von lokalen und kommunalen „Pflegeentwicklungskonzepten“ unter Einbeziehung betroffener Patienten und Angehöriger sowie der ansässigen Pflegedienste und Einrichtungen.
Auf Landesebene setzt sich die Piratenpartei dafür ein, dass das Land Hessen auf Bundesebene die Finanzierung solcher neuer Pflegekonzepte durch die Regelungen des SGB XI über die Gesundheitsministerkonferenz und den Bundesrat einbringt.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Die Piratenpartei sieht die zunehmende Arbeitsbelastung in der Pflege und damit auch zunehmende Gefährdung für Patienten, Pflegebedürftige und den Pflegekräften. Wir setzen uns daher dafür ein, dass die Landesregierung konkrete Maßnahmen ergreift, um die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften und in der Pflege tätigen Menschen zu verbessern, um somit nicht nur einer Flucht aus den Gesundheitsberufen, sondern auch der permanenten Überbelastung entgegen zu steuern.
Finanzierung von Pflege
Die PIRATEN Hessen setzen sich für eine ausreichende Finanzierung von Pflegeleistungen ein. Diese ist so zu gestalten, dass in Pflegeeinrichtungen sowie in der häuslichen Pflege genügend qualifiziertes Pflegepersonal eingesetzt werden kann, um den Ansprüchen pflegebedürftiger Menschen gerecht zu werden. Dazu wollen wir eine gesellschaftliche Debatte anstoßen, um langfristig tragbare und ausreichende Finanzierungskonzepte zu entwickeln.
Pflegequalität und Pflegesicherheit
Die PIRATEN Hessen sprechen sich für klare und eindeutige Regeln zum Personaleinsatz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen der Langzeitversorgung aus. Dabei ist die Anzahl an Patienten pro Pflegekraft durch ein Fachgremium des Bundes oder Landes festzulegen. Anhand des Fortbildungsnachweises kann auf die Qualifizierung der Pflegekräfte geschlossen werden.
Zusätzlich ist je nach Bereich festzulegen, wie viele Hilfskräfte im Verhältnis zu den Pflegekräften einzusetzen sind. In besonderen Bereichen (z.B. Intensivstationen) ist dies an die Belastung der jeweiligen Abteilung entsprechend der Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) anzupassen.
Fortbildungspflicht in der Pflege
Die PIRATEN Hessen fordern eine Fortbildungsverpflichtung und einen Fortbildungsnachweis von professionellen Pflegekräften, um den modernen pflegerischen als auch medizinischen Anforderungen gerecht zu werden. Unser Ziel ist die vertragliche Verpflichtung zu kontinuierlichen Fortbildungen von beruflichen Pflegekräften in ihrem Fachgebiet, die regelmäßig, alle zwei Jahre anhand eines Punktesystems überprüft und abgerufen wird. Im Anschluss wird dies mit einem Zertifikat bestätigt. Die Pflegekraft ist vom Arbeitgeber freizustellen und die regelmäßige Fortbildung als Arbeitszeit anzurechnen.
Erste Hilfe
Die PIRATEN Hessen setzen sich dafür ein, dass ein auf Klassenstufen und Alter angepasstes Programm zur Förderung von Ersthelfermaßnahmen in allgemein- und weiterbildenden Schulen ausgearbeitet, eingeführt und regelmäßig durchgeführt wird. Dieses orientiert sich inhaltlich an den aktuellen Leitlinien der BAGEH (Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe).
Erste Hilfe soll in die Schulprogramme für Schüler ab der 5. Klasse freiwillig und ab der 7. Klasse verpflichtend (z.B. im Rahmen von jährlichen Projekttagen oder anderen regelmäßigen Aktionen an Schulen) aufgenommen und angeboten werden. Kindergarten- und Grundschulkinder sollen in jeweils angepasster Weise an angemessenes Verhalten in Notfallsituationen herangeführt werden.
Darüber hinaus setzt sich die Piratenpartei für die Einrichtung und Förderung von Schulsanitätsdiensten ein, die auf freiwilliger Basis beruhen und das Verantwortungsbewusstsein der Schüler fördern sollen. Hierfür sollen Lehrer/-innen, Eltern oder andere mit der Schule verbundene Menschen eine Ausbildung zum Erste Hilfe-Ausbilder absolvieren, um den Schülern die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln und diese fortwährend aufzufrischen.
Gesundheitliche Aufklärung
Die PIRATEN Hessen setzen sich für eine umfassende gesundheitliche Aufklärung als nächsten Schritt einer sozialen Inklusion von Menschen mit psychischen Störungen ein. Vor allem jene Störungsbilder sollen hier in den Fokus gerückt werden, die häufig von Vorurteilen und Ausgrenzungen betroffen sind und dadurch die Lebensqualität und medizinische Therapie der Betroffenen erheblich beeinträchtigen. Zusätzlich sollen auch die möglichen Behandlungs- und komplementären Hilfsangebote und Einrichtungen in die Aufklärung einbezogen werden, um die Akzeptanz solcher in der Bevölkerung zu stärken und auch die Nutzung der Möglichkeiten gleich ob stationär, teilstationär oder ambulant mit weniger persönlichen Bedenken und Vorbehalten zu ermöglichen. Letztlich steht auch die Aufklärung der Betroffenen selbst in unserem Blickpunkt, vor allem über ihre rechtlichen Ansprüche sowie Hilfsangebote.
Wir sehen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als geeignete Stelle zur Koordinierung und Organisation der umfassenden Aufklärung. Aber wir sehen hier vor allem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Pflicht, aber auch die privaten Sendeanstalten, Print- und Onlinemedien, ihren gesellschaftlichen Beitrag für eine wirksame gesundheitliche Aufklärung zu leisten. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Vermittlung der Botschaft liegen, dass Menschen mit psychischen Störungen ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft sind.
14. Infrastruktur
Bei der zum physischen oder gesellschaftlichen Leben erforderlichen Infrastruktur sehen wir eine besondere Verantwortung des Staates und somit die Notwendigkeit einer demokratischen Kontrolle.
Eine Privatisierung bestehender öffentlicher Infrastruktur ist abzulehnen, da es ein kommunales Gut ist und allen Bürgern zur Verfügung stehen muss.
Aus- und Umbau von Infrastruktur muss mit maximaler Transparenz unter frühzeitiger Beteiligung der Bürger erfolgen.
Netze in Nutzerhand
Nach Überzeugung der hessischen Piraten gehören Netze in Nutzerhand – seien es Wasser/Abwasser, Energie, Transportwege oder Telekommunikation. Die meisten Netze wurden von der öffentlichen Hand oder staatseigenen Betrieben errichtet und somit von der Allgemeinheit mit Steuergeldern bezahlt.
Dienstleistungen auf den Netzen können selbstverständlich wettbewerblich und privatwirtschaftlich organisiert erbracht werden, sofern eine demokratische Kontrollmöglichkeit gegeben ist.
Die Durchführung von Maßnahmen zum Betrieb, Unterhalt und Ausbau der jeweiligen Netzinfrastrukturen selbst sind privatwirtschaftlich denkbar, sofern demokratische Entscheidungswege, eine vorrangige Gemeinwohlorientierung vorliegen und marktwirtschaftliche Gewinnmaximierung nicht im Vordergrund steht.
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass zur Gewährleistung der genannten Punkte entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen in Bund und Ländern erfolgen.
Breitbandausbau
Das 21. Jahrhundert ist geprägt durch das Internet. Seit dem Buchdruck ist dieses weltweite Netzwerk eine der bedeutendsten Erfindungen. Jedem ist es dadurch möglich, eigene Inhalte weltweit zu publizieren, was bisher den Kirchen, dem Staat, den Verlagen oder den Medienkonzernen vorbehalten war. Außerdem sind viele gesellschaftliche Bereiche ohne das Internet nur noch schwer vorstellbar, dies gilt für Bürger und Firmen gleichermaßen. Beispielhaft seien hier nur E-Mails, Online-Einkäufe, Bewerbungen, Wohnungssuche, Bildung, Kultur, Spiele, soziale Netzwerke, aber auch Politik und Informationen zu Wahlen genannt. Die gesamte digitale Beteiligung, gerade am interaktiven sogenannten Web 2.0, ist allerdings erst mit Flatrate-Tarifen und schnellen Internetzugängen im vollen Umfang sinnvoll nutzbar. In der Arbeitswelt ergeben sich durch Breitband-Anschlüsse neue familiäre und ökologische Perspektiven, wie zum Beispiel die nun realisierbare Telearbeit von zu Hause aus.
Firmen haben beim Breitbandausbau allerdings höhere Anforderungen an ihre Internet-Zugänge. Diese müssen in beide Richtungen, für das Empfangen und das Senden, ausreichend schnell sein, insbesondere für den Austausch großer Datenmengen, E-Mail-Verkehr, Telefonkonferenzen bis hin zur Telearbeit und Anbindung von freien Mitarbeitern. Fehlende Breitband-Zugänge werden für Städte und Gemeinden zunehmend zum Standort-Nachteil, den es zu beheben gilt. Die Piraten Hessen lehnen pauschale Forderungen nach definierten Geschwindigkeiten und Technologien beim Breitbandausbau ab. Versorgungslücken müssen geschlossen werden, in Städten wie auch im ländlichen Raum. Bürger und Firmen müssen ein großes Angebot im Wettbewerb vorfinden. Die Piraten Hessen fordern und fördern kreative Lösungen, sowohl von Firmen als auch von Kommunen oder Einzelpersonen.
Als ersten Schritt in die richtige Richtung sind weitere europäische Markterkundungsverfahren in den restlichen Landkreisen einzuleiten, um ein Marktversagen nachzuweisen. Erst danach darf die öffentliche Hand – aufgrund von gesetzlichen Regelungen – geschäftlich tätig werden, um eine Breitbandversorgung nach dem Modell der Landkreise Odenwald oder Main-Kinzig mit einer Landesbürgschaft anzugehen. Wünschenswert ist dabei auch eine Beteiligung der Bürger zum Beispiel in Form von Bürgergesellschaften – als modernes Pendant einer Genossenschaft.
Leerrohre
Wir sehen den Ausbau von Leerrohren als eine Schlüsselinfrastruktur für den Breitbandausbau an. Diese sind eine technologieneutrale und zukunftssichere Investition für eine langfristige Verfügbarkeit an breitbandiger Kommunikationsinfrastruktur.
Mobilfunknetze
Der Ausbau von kabelgebundenen Netzen geht für uns mit dem von Mobilfunknetzen Hand in Hand. Durch die flächendeckende Verfügbarkeit an kabelgebunden Breitbandanbindungen können kostengünstig engmaschige Funknetze errichtet werden, die mit dem steigenden Bedarf nach mobilen Internetzugängen Schritt halten können.
Transparenz
Die öffentlichen Projekte zum Breitbandausbau müssen stets transparent durchgeführt werden und die Möglichkeit für jeden Bürger offen halten, neue Ideen und Vorschläge einzubringen. Insbesondere sind alle Studien, Projekte und Verträge, die den Breitbandausbau betreffen, offen zu legen.
Umlagefinanzierter ÖPNV
Ausgehend vom Grundgedanken der gesellschaftlichen Teilhabe setzt sich die Piratenpartei für einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zu Mobilität ein. Aus diesem Grund streben wir die Umsetzung eines umlagefinanzierten ÖPNV in Hessen an.
Die Umsetzung soll in Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren (Verkehrsverbünde, lokale Nahverkehrsorganisationen, Kommunen, Fahrgastverbänden u.a.) erfolgen.
15. Nachhaltige Umwelt- und Energiepolitik
Nachhaltigkeit wird in einer Welt der Ressourcenknappheit immer wichtiger. Ziel der Umwelt- und Energiepolitik der Piratenpartei Hessen ist die Bereitstellung einer dauerhaft sicheren und preisgünstigen Energieversorgung sowie ein sorgsamer Umgang mit unserer Umwelt, um den Lebensstandard und die Lebensqualität auch für nachfolgende Generationen zu erhalten und zu verbessern. Durch Bürgerbeteiligung und Transparenz in Planungs- und Genehmigungsverfahren wollen wir die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Aus- und Umbau der Infrastruktur steigern und Konflikte bereits im Vorfeld durch Einbindung der hessischen Bürger lösen.
Dezentralisierung, Netzausbau und Netzneutralität
Die Piratenpartei Hessen lehnt die Bildung von Infrastrukturmonopolen ab und tritt für ein dezentrales Energienetz auf der Basis von lokalen Energieverbundsystemen ein. Kleinteilige, energieautonome Strukturen schaffen mehr Sicherheit als große, zentrale Einheiten und senken Betriebs- und Ausfallrisiken. Nur durch den Aus- und Umbau der Energieinfrastruktur zu einem leistungsfähigen und engmaschigen Netz, in dem sich Nachbarregionen gegenseitig ergänzen und damit stabilisieren, können Monopolstellungen verhindert und der freie Zugang und Wettbewerb ermöglicht werden.
Die lokalen Energienetze sind nach Möglichkeit zu rekommunalisieren. Verträge mit Netzbetreibern sind zeitlich zu befristen und öffentlich zu machen, um den Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern sowie Transparenz gegenüber den Verbrauchern zu fördern. Unter dem Primat der Netzneutralität soll sichergestellt werden, dass alle Erzeuger und Verbraucher unter den gleichen Bedingungen Zugang zur Energienetzinfrastruktur erhalten. Die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur und ihre Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen Wettbewerb, Markttransparenz und Netzneutralität sollen gestärkt werden.
Stärkung der Bürgerbeteiligungsverfahren bei Infrastrukturprojekten
Die Piratenpartei Hessen strebt die einvernehmliche Lösung des gesellschaftlichen Konfliktes um den Ausbau der Energieinfrastruktur an – durch umfassende zivilgesellschaftliche Partizipationsmöglichkeiten über grundlegende energiepolitische Entscheidungen sowie in der Planungs- und Genehmigungsphase von Projekten. Dies erhöht die Akzeptanz von Entscheidungen und trägt dazu bei, dass Probleme nicht erst in der Endphase von Projekten sichtbar werden, wenn die Auswirkungen unvermittelt in die Lebenswelt der Betroffenen eindringen.
In den Planungs- und Genehmigungsverfahren großer Infrastrukturprojekte sollen zu diesem Zweck Instrumente zur initiativen Konsultation, Mitwirkung und Mitentscheidung durch die betroffenen Bürger vorgesehen werden. Mit Hinblick auf die Komplexität und die langen Planungszeiträume dieser Projekte sollen staatliche Stellen und private Investoren gesetzlich dazu verpflichtet werden, die Projektinformationen auf OpenData-Basis transparent aufzubereiten, um Informationsasymmetrien, die der effektiven zivilgesellschaftlichen Beteiligung im Wege stehen, von Anfang an zu beseitigen.
Nachhaltigkeit und Umstellung auf erneuerbare Energien
Die Piratenpartei Hessen tritt für eine nachhaltige Gestaltung der Energieerzeugung und -verteilung ein und strebt langfristig die Umstellung auf einhundert Prozent generative und regenerative Energiequellen an. Für eine Übergangsphase sind fossile Energieträger wie Erdgas in hocheffizienten Anlagen mit Kraft-Wärme-Koppelung (KWK) geeignet, die Stromerzeugung zu ergänzen. Die energetische Nutzung fossiler Ressourcen, insbesondere die Verstromung von Braun- und Steinkohle, ist im Sinne einer schnellen Entwicklung in Richtung der Vollversorgung durch erneuerbare Energien schrittweise zu reduzieren. Die Piratenpartei Hessen lehnt den Neubau von Kohlekraftwerken und die Anwendung der CCS-Technologie zur Abscheidung und Endlagerung von CO2 im Untergrund ab. Auch die Erschließung unkonventioneller Erdgas- und Ölvorkommen durch Hydraulic Fracturing, auch Fracking genannt, lehnen wir ab und setzen uns für ein Verbot von Fracking im Bund und der EU ein.
Die Piratenpartei Hessen unterstützt den Ausstieg aus der Atomkraft, da die enormen externen Kosten und Risiken, insbesondere bei Betrieb der Anlagen sowie bei Transport, Endlagerung und Wiederaufbereitung von Brennstäben, aus Sicht von Umwelt und Gesellschaft nicht zu verantworten sind. Die offene Frage der Zwischen- und Endlagerung muss gelöst werden, wobei die Betreiber von Atomkraftwerken, welche jahrzehntelang finanziell von der Kernenergie profitiert haben, die immensen Folgekosten für Rückbau der Anlagen sowie Entsorgung der radioaktiven Abfälle tragen müssen.
Die Umstellung von fossilen Energieträgern und Atomkraft auf generative und regenerative Energieerzeugung soll sowohl umweltschonend als auch gesellschaftlich verträglich erfolgen. Dabei dürfen wirtschaftliche Aspekte nicht über Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit stehen.
Die Piratenpartei Hessen sieht insbesondere in der Windkraft große Potentiale und will die Aufstellung von Windkraftanlagen in die Hände der Kommunen legen. Die Ausweisung von Vorrangflächen zur Windkraftnutzung soll deswegen in enger Abstimmung mit den Kommunen und Kreisen erfolgen, zudem soll der Planungs- und Handlungsspielraum der Kommunen möglichst wenig eingeschränkt werden. Die Piratenpartei Hessen spricht sich deshalb dafür aus, den Bau von Windkraftanlagen auch außerhalb von Windvorranggebieten zu ermöglichen.
Energetische Speicherung und Kombination von Strom- und Erdgasnetz
Die Piratenpartei Hessen tritt neben dem Ausbau der erneuerbaren Energiequellen und der Anpassung der Netzstruktur für eine ökonomisch und energetisch effiziente Speicherung von Energie ein. Damit das Potential generativer Energien weitgehend ausgeschöpft und die daraus gewonnene Energie länderübergreifend genutzt werden kann, sollen in Unterlastzeiten anfallende Überschüsse gespeichert werden, um Nachfragespitzen auszugleichen.
Die Entwicklung einer vielgliedrigen Speicherstruktur soll durch Forschungsförderung und durch die Umsetzung staatlicher Maßnahmen intensiv unterstützt und beschleunigt werden. Insbesondere die Umwandlung von Strom aus generativen und regenerativen Energiequellen in synthetisch hergestelltes Wasserstoff- und Methangas (EE-Gas) und dessen Einspeisung in das bereits vorhandene Erdgasnetz mit unterirdischen Erdgasspeichern, ermöglicht langfristige Versorgungssicherheit und universelle Verwendung der Energie bei gleichzeitiger Entlastung der elektrischen Netzinfrastruktur.
Fördermaßnahmen und Einspeisevergütung
Der Umstieg auf erneuerbare Energien soll durch Förderprogramme vorangetrieben werden. Zuschüsse, Einspeisevergütungen, Prämien und Steuervorteile sollen ökologisch und ökonomisch sinnvoll, sozial ausgewogen, ressourcenschonend sowie unmittelbar für den vorgesehenen Zweck wirksam sein. Förderprogramme sollen langfristig angelegt sein und Planungssicherheit bieten, aber auch nach dem Erreichen des Förderzwecks konsequent zurückgefahren werden.
Grundsätzlich hat die steuerfinanzierte Förderung von Grundlagenforschung und Entwicklungsprojekten gegenüber der reinen Bezuschussung von Investitionsausgaben Vorrang. Ergebnisse aus staatlich finanzierten Programmen sollen der Öffentlichkeit allgemein zugänglich gemacht werden.
Die Piratenpartei Hessen befürwortet ausdrücklich die Beibehaltung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG). Das EEG hat über das Instrument des umlagefinanzierten Einspeisetarifes zu einer Demokratisierung der Stromerzeugung geführt und bleibt in diesem Sinne auch weiterhin das zentrale Förderinstrument für erneuerbare Energien aus kleinen und mittleren Anlagen. Um generative und regenerative Energiequellen schneller an den Markt heranzuführen und so die Steigerung der Energiepreise – auch aus sozialen Gründen – zu dämpfen, sind gerade für Großanlagen weitere Förderinstrumente wie zum Beispiel Ausschreibungen einzusetzen. Spezielle Fördermaßnahmen für kommunale und genossenschaftliche Projekte sollen verhindern, dass sich auch in diesem Bereich erneut oligopolartige Strukturen herausbilden.
Einen besonderen Schwerpunkt der Förderung sehen wir in der Verbesserung der Energieeffizienz und Verbrauchsvermeidung sowie der kaskadenartigen Nutzung der verfügbaren Energie. Wichtig sind dabei die Förderung von dezentralen Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung und der Fernwärme, die Förderung von Wärmedämmungsmaßnahmen sowie kostenlose Angebote zur Energieberatung. Bisher werden die verfügbaren Potentiale für Energieeffizienz und sparsamen Energieeinsatz gerade von privaten Verbrauchern nur in geringem Maße ausgeschöpft.
Verkehrslärm
Durch die allgemeine Verkehrszunahme entwickelt sich der daraus resultierende Lärm immer mehr zu einem gesellschaftlichen Problem. Dies führt sogar dazu, dass der vielfältige technische Fortschritt im Bereich der Lärmreduzierung teilweise aufgehoben wird.
Zum Schutz der Bürger braucht es verbindliche und praxisnahe Lärmobergrenzen, die wissenschaftlich fundiert zu ermitteln sind.
Zusätzlich muss der Schutz der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr gewährleistet sein und in den dazugehörigen Randstunden Lärm vermieden oder reduziert werden. Durch den föderalistischen Aufbau Deutschlands ist nicht jedes der vor Ort entstehenden Probleme alleine auf Landes- oder Kommunalebene zu lösen, sondern muss teilweise mit Bund oder gar mit der Europäischen Union zusammen angegangen werden.
Analyse
Um ein umfassendes Bild der Lärmbelästigung zu bekommen, braucht es ein Netz an geprüften Messstationen entlang der wichtigsten Straßen-, Schienen- und Flugrouten.
Das aufzubauende Messnetzwerk ist auch für Bürger zu öffnen, um nicht geprüfte Messdaten ebenfalls zentral verfügbar und verarbeitbar zu machen.
Alle Daten sind in einem Open Data-Portal in Echtzeit zur Verfügung zu stellen und mit Daten des Straßen-, Schienen- und Flugverkehrs zu ergänzen, um Ursache und Wirkung transparent darstellen zu können.
Straßenlärm
Neben der Prüfung von weiteren Schallschutzeinhausungen bietet die digitale Verkehrsleittechnik Möglichkeiten, um intelligent und bedarfsgerecht Tempolimits zur Lärmreduktion zu schalten. Darüber hinaus können neue Solarlärmschutzwände auch noch einen Beitrag zur Energiewende leisten.
Schienenlärm
Gerade im Rhein- und Kinzigtal sind die Belastungen besonders hoch. Neue Trassen, um dem Güterverkehr eine freie Durchfahrt zu ermöglichen, sind noch weit entfernt von einer Realisierung.
Ein nächtliches Tempolimit bei gleichzeitiger freier Fahrt, um unnötiges Bremsen zu vermeiden, stellt die einfachste Abhilfe dar.
Eine weitere Entlastung verspricht der Austausch der alten Graugussklotzbremsen durch leisere Kunststoffbremsen, wie es in der Schweiz beispielsweise schon Standard ist.
Um die Fahrtgeräusche zu reduzieren ist der Einsatz, von niedrigen, aber gleisnahen Schallschutzwänden zu prüfen. Je näher sie am Gleis stehen, desto besser reduzieren sie den Schall. Obendrein versperren sie nicht die Sicht.
Fluglärm
Die vom Rhein-Main-Flughafen entfernteren Gebiete können nach einer Studie des Main-Kinzig-Kreises mittels der folgenden drei Maßnahmen sofort entlastet werden:
- Anheben der Anflughöhe um 1000 Fuß (300m)
- Einführen des kontinuierlichen Sinkflugverfahrens (CDA) bis zum Endanflugpunktes des Leitstrahles (ILS)
- Sammeln der Flugzeuge in großer Höhe nach dem Point-Merge-Verfahren anstatt der jetzigen geflogenen Trombonen mit Vollschub in niedriger Höhe
Die derzeitige gerichtlich bestätigte Nachtflugbeschränkung, ein Verbot von regulären Starts und Landungen, ist von 23 bis 5 Uhr auf 22 bis 6 Uhr auszuweiten und der Flugverkehr in den Randstunden mittels eines Mediationsverfahrens zu reduzieren.
Politische Lösungen für den Endanflug gestalten sich im Spannungsfeld zwischen betroffenen Bürgern und wirtschaftlicher Bedeutung des Flughafens als sehr schwierig. Deswegen schlagen wir Piraten Hessen vor, die folgenden strittigen Punkte jeweils über einen überregionalen Bürgerentscheid, der vom Lärm betroffenen Kreise und kreisfreien Städte, abstimmen zu lassen:
- Deckelung der Flugbewegungen
- Schließung der Nordwest-Landebahn
- Weiterer Ausbau des Flughafens (Stichwort Atlantavariante)
Zusätzliche Maßnahmen, wie eine Ausdifferenzierung der lärmbedingten Landegebühren und entsprechende Landebahnzuweisungen sind zu prüfen.
Auch die Simulation eines vollständig computergestützten GPS-Endanflugs (Segmented RNAV) im Parallelbetrieb der Südbahnen und der Nordwestlandebahn kann helfen, eine Entlastung unterhalb des Leitstrahls zu ermöglichen.
Forschung
Die Antischallforschung ist als noch recht neuer Bereich zu fördern. Auf diesem Gebiet sind noch praxistaugliche Ergebnisse zu erwarten, um auch den Betroffenen helfen zu können, wo es derzeit keine technischen Lösungen mehr gibt.
16. Verbraucherschutz
Im Verhältnis zwischen Herstellenden, Vertreibenden und Verbrauchenden sind letztere in der Regel unterlegen. Dieses Ungleichgewicht sinnvoll auszugleichen ist Anliegen der Piratenpartei und Aufgabe des Verbraucherschutzes, wie wir ihn uns vorstellen. Unser Ziel ist es, den berechtigten Interessen der Verbrauchenden als Konsumenten von Waren und Nutzenden von Dienstleistungen sowie in Bezug auf Datenschutz, Urheberrecht und Transparenz mehr Geltung zu verschaffen.
Vermeidung der „geplanten Obsoleszenz“
In einer Welt mit begrenzten Ressourcen ist eine nachhaltige Produktion notwendig. Die Verschwendung von Rohstoffen und Energie muss vermieden werden. Sie soll nicht durch eine absichtliche Verringerung der Lebenszeit von Produkten erhöht werden. Die Piratenpartei Hessen setzt sich daher für die Vermeidung „geplanter Obsoleszenz“ ein. Es handelt sich dabei um eine absichtliche Einschränkung der Produkthaltbarkeit, ohne dies bekannt zu geben.
Die Piratenpartei Hessen strebt eine Bundesrats-Initiative zur Vermeidung „geplanter Obsoleszenz“ an. Ein zu erarbeitendes Gesetz soll folgende Punkte beinhalten:
a) Einer absichtlich herbeigeführten Verkürzung der Produkthaltbarkeit soll entgegen gewirkt werden.
b) Geräte sollen entsprechend dem wirtschaftlich vertretbaren Stand der Technik eine möglichst lange Produkt-Lebensdauer erhalten.
c) Geräte sollen so konstruiert sein, dass Verschleißteile leicht auswechselbar sind.
d) Verschleißbedingte Reparaturen innerhalb der ersten zwei Jahre nach Garantieablauf dürfen keinen ökonomischen Totalschaden darstellen.
e) Neugeräte sollen mit einem leicht lesbaren Aufdruck versehen werden, der über Lebens- bzw. Anwendungszyklus Auskunft gibt.
f) Eine Überprüfung der oben genannten Punkte soll von zertifizierten Verbraucherorganisationen transparent durchgeführt werden.
g) Die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz soll im Bereich Verbraucherschutz um das Thema Produkt-Ehrlichkeit erweitert werden.
h) Der Verbraucher soll ein Auskunftsrecht über die Qualität eines Produktes gegenüber Hersteller, Importeur bzw. zuständigem Bundesministerium erhalten, ebenso ein Recht auf Schadensersatz.
i) Sanktionen bzw. Strafen sollen in geeigneter Weise verhängt werden können.
Unabhängig von möglichen Zuständigkeitsfragen wird eine Ausweitung der Initiative auf EU-Ebene angestrebt.
Lockerung Branntweinmonopol
Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Lockerung des Branntweinmonopols ein, die über die aktuellen, auf Drängen der EU umgesetzten, Änderungen hinausgeht. Ebenfalls setzt sie sich für eine Freigabe aller privaten Destillieranlagen mit Brennkesseln von bis zu 5 Liter Volumen ein. Weiterhin soll die Herstellung ätherischer Öle in Dampfdestillationsanlagen mit einem Kesselvolumen von bis zu 100 Litern auch für Privatpersonen unbürokratisch möglich sein. Privatpersonen sollen auch deutlich größere gewerbliche Anlagen besitzen und benutzen zu dürfen, hierfür ist eine Anmeldung beim Zoll erforderlich.
Das Verbot, Anleitungen zum Bau von Destillationsanlagen sowie zum Destilliervorgang zugänglich zu machen, muss schnellstmöglich aufgehoben werden. Seine Realitätsferne beweist sich auch darin, dass das entsprechende Wissen im Rahmen des Chemieunterrichts ohnehin vermittelt wird.
Ebenso setzen sich die PIRATEN dafür ein, Schnapsbrennseminare zu legalisieren und Zeitschriftenartikel über das Destillieren veröffentlichen, Anleitungsfilme verbreiten sowie zu Vorführungszwecken öffentlich destillieren zu dürfen.
Medikamenteneinsatz in der Tierproduktion
Durch den Druck des Handels sind die landwirtschaftlichen Erzeuger gezwungen, immer mehr Produkte zu immer günstigeren Preisen anzubieten. Das ist nur möglich durch Produktionssteigerung auf begrenzten Flächen und führt zu einem massiven Einsatz von Medikamenten in der Tierproduktion.
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass durch den immer stärkeren Einsatz von Antibiotika, die zu geringen Haltungsflächen und die hygienischen Umstände bei der Unterbringung der Tiere multiresistente Keime entstehen, die der Gesundheit von Mensch und Tier massiv schaden.
Wir werden dafür sorgen, dass jede verabreichte Dosis offen gelegt werden und jedem diese Information an leicht zugänglicher Stelle zur Verfügung stehen muss.
Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass Tiere und tierische Produkte nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn zuvor verabreichte Medikamente bis auf festgelegte Grenzwerte auch abgebaut sind.
Des Weiteren ist die prophylaktische Medikamentengabe zu verbieten, wenn sie nur dadurch notwendig wird, dass durch falsche Haltung entstandene Krankheiten oder Schäden verhindert oder reduziert werden sollen, oder sie nur dazu dient, die wirtschaftliche Leistung der Tiere weiter anzuheben. Stattdessen sollen nur tatsächlich erkrankte Tiere gemäß dem Grad ihrer Erkrankung nach dem Urteil eines fachkundigen Tierarztes behandelt werden und die prophylaktische Gabe von Medikamenten soll nur bei begründeten Fällen, die der Abwendung größerer Schäden dient, erfolgen.
Zu diesem Zweck befürworten wir regelmäßige Kontrollen der tierischen Nahrungsmittel und die Veröffentlichung der Ergebnisse an zentraler Stelle.
17. Tierschutz
Die Piratenpartei Hessen erkennt Tiere als schutzwürdige Wesen an gegenüber denen der Mensch eine besondere Verantwortung trägt. Besserer Tierschutz soll nicht nur durch konkretere und besser umgesetzte Vorschriften erreicht werden, sondern auch durch Bildung und Aufklärung, die jeden Menschen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Tieren befähigt.
Tierschutz in der Nutztierhaltung
Wir setzen uns für die gesetzliche Festschreibung höherer Mindeststandards in der Nutztierhaltung ein. Als erste Grundlage sollen die bisher für die Biozertifizierung festgelegten Kriterien gelten. Auf Dauer sollen die optimalen Haltungsstandards aufgrund wissenschaftlicher Grundlagen erarbeitet werden und die geltenden Regelungen sukzessiv erhöht werden.
Das bestehende Tierschutzgesetz legt zwar Grundregeln fest, bietet aber einen zu weiten Interpretationsspielraum, wie z.B. „vermeidbare Leiden oder Schäden“. Tiere müssen ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Dazu gehören ausreichend Bewegungsfreiheit, Beschäftigungsmöglichkeiten und Auslauf. In Zusammenarbeit mit Tierärzten, Hygienetierärzten und Ernährungswissenschaftlern sind verbindliche Standards zur Unterbringung, Haltung und Ernährung der Tiere zu erarbeiten, deren Einhaltung kontrolliert wird. Eine Genehmigung für neu zu errichtende Anlagen konzentrierter Tierhaltung darf nur nach sorgfältiger Prüfung auf Einhaltung dieser Anforderungen erteilt werden. Bestehende Haltungen sind auf diese Anforderungen zu überprüfen.
Industrielle Massentierhaltung führt in der Praxis zu unhaltbaren Zuständen. Neben dem unwürdigen Dasein der Tiere entstehen für den Verbraucher erhebliche Gefahren für die Gesundheit. Deshalb wollen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern und transparente, ökologisch sinnvolle Prozesse etablieren.
Bei Neuerrichtung von Anlagen konzentrierter Tierhaltung sind die Bürger der betroffenen Region von Anfang an zu informieren und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
Wir fordern hier ein konsequentes Eingreifen der Behörden bei Verstößen gegen das Tierrecht oder gegen Umwelt- und Naturschutzauflagen. Die Unabhängigkeit der Kontrolleure, einhergehend mit der Befugnis zu Sanktionen bei Verstößen, ist in allen Bereichen zu gewährleisten. Unangemeldete Kontrollen haben die Regel zu sein und nicht die Ausnahme.
Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen
Wir befürworten die Einführung eines Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen. Tiere können als Lebewesen nicht selbst für ihre Rechte eintreten, daher sind sie auf eine Vertretung in Form von Verbänden angewiesen. Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, ist bisher keine entsprechende Gesetzgebung existent. Wir setzen uns dafür ein, dass das Land Hessen im Bundesrat entsprechende Initiativen zur Gesetzgebung anregt bzw. Teile der Regelungen auf Landesebene verankert werden.
Tierschutz in der Schule
Wir befürworten eine schulische Ausbildung, welche die Lernenden befähigt, Mitverantwortung für die Erhaltung und den Schutz einer natürlichen Umwelt zu übernehmen. Der Tierschutz ist ein zentraler Bestandteil dieser Verantwortung und deshalb besonders förderungswürdig.
Verbot der Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben
Wir setzen uns für ein Verbot der Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben ein.
Eine artgerechte Wildtierhaltung ist innerhalb eines Zirkusbetriebes nicht möglich. Die Ansprüche an Haltung, Pflege, Ernährung, Betreuung und Sachkunde der Halter können in reisenden Unternehmen nicht erfüllt werden.