Wahl- und Geschäftsordnung

Geschäfts- und Wahlordnung des Kreisverbandes Wetterau der Piratenpartei Deutschland

1. Allgemeines
(1) Der Vorstand nimmt die Akkreditierung vor und gibt die Stimmkarten aus, bei Bedarf können Helfer zur Unterstützung beauftragt werden. Dem Wahlleiter ist auf Anfrage die aktuelle Anzahl anwesender stimmberechtiger Piraten mitzuteilen.
(2) Nimmt ein stimmberechtigter Pirat gar nicht oder nur zeitweise an der Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.
(3) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.
(4) Das Protokoll der Versammlung inkl. der gefassten Beschlüsse und des Wahlprotokolls wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden beurkundet. Es ist an geeigneter Stelle zu veröffentlichen.

2. Versammlungsämter
2.1. Versammlungsleiter
(1) Der Kreisparteitag wählt zu Beginn der Versammlung einen Versammlungsleiter.
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene Diskussion und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt werden muss.
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Pausen und Unterbrechungen an.
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Anwesende dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.

2.2. Wahlleiter
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen und Abstimmungen einen Wahlleiter. Dieser darf nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat.
(2) Die Durchführung umfasst
die Ankündigung einer Wahl oder Abstimmung,
Hinweise auf die Modalitäten der Wahl oder Abstimmung,
die Eröffnung und die Beendigung der Wahl oder Abstimmung,
das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung insbesondere der geheimen Wahl.
das Entgegennehmen der Stimmzettel,
das Auszählen der Stimmen.
(3) Der Wahlleiter kann Anwesende, die sich freiwillig melden, zu Wahlhelfern ernennen, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für ein Amt kandidieren dürfen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. (GO-Antrag auf Ablehnung eines Wahlhelfers)
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.

3. Kandidatur
(1) Für die Wahlen kann sich jeder passiv stimmberechtigte Pirat des Kreisverbands aufstellen, sofern die Satzung oder ein Gesetz nichts anderes bestimmt.
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen.
4. Wahlordnung
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit (Zustimmung bei über der Hälfte der abgegebenen Stimmen) und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl beantragen (GO-Antrag auf geheime Abstimmung). Abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluss der Auszählung das Wahlergebnis durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die auf jeden möglichen Abstimmungspunkt entfallenen Stimmen.
(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.
(5) Auf Antrag der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl statt. (GO-Antrag auf Wahlwiederholung)

4. Abstimmungen
4.1.1. Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt.
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Wahlleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. (GO-Antrag auf Auszählung)

4.1.2. Abstimmungen über allgemeine Anträge
(1) Bei einer geheimen Abstimmungen wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben.
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln der Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge.

4.1.3. Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes
(1) Es gelten die Regelungen der Abstimmunge über allgemeine Anträge entsprechend.

4.2. Wahlen
(1) Die Wahlen der Vorstandsmitglieder sind geheim, andere Wahlen finden grundsätzliche offen statt, sofern nicht Satzung oder ein Gesetz anderes bestimmt.
(2) Gibt es nur eine Kandidatur, so wird mit JA oder NEIN abgestimmt. Das kandidierende Mitglied ist gewählt falls mehr JA als NEIN Stimmen abgegeben wurden.
(3) Gibt es mehere Kandidierende, findet eine Wahl durch Zustimmung statt. Gewählt ist das kandidierende Mitglied, welches die meisten Sitmmen und eine Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen erhalten hat.
(4) Gibt es mehrere Kandidierende für mehrere Ämter gleicher Bezeichnung, findet eine Wahl durch Zustimmung statt. Gewählt sind die Kandidierenden, welche die meisten Stimmen und eine Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen erhalten, bis die zu besetzende Zahl der Ämter erreicht ist.
(5) Sollten mehrere Kandidierende mit absoluter Mehrheit und mit gleicher Stimmzahl aber nicht mehr ausreichend zu vergebenen Ämtern vorhanden sein, findet zwischen diesen Kandidierenden eine Stichwahl statt, bei der das kandidierende Mitglied mit den meisten Stimmen gewählt ist.
(6) Die Versammlung kann eine von der Einladung bzw. Tagesordnung abweichende Wahlreihenfolge beantragen. (GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge)

5. Anträge
(1) Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Einer geringen Anzahl an Wortmeldungen, die keine inhaltliche Wiederholung darstellen, ist ebenfalls angemessene Redezeit zu gewähren.
(2) Jeder stimmberechtigte Pirat kann jederzeit durch Heben beider Arme oder den vernehmlichen Ausruf „Hyper Hyper!“ einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.
(3) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder stimmberechtige Pirat einen Alternativantrag stellen. (GO-Antrag auf Alternativantrag) Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig, ausgenommen der Antrag auf Schließung der Rednerliste (GO-Antrag auf Ende der Rednerliste).
(5) Es sind nur solche Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig, die in dieser Geschäftsordnung folgendermaßen gekennzeichnet sind: (GO-Antrag …)
(6) Jeder stimmberechtigte Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. (GO-Antrag auf Ende der Rednerliste) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.
(7) Ein Antrag auf Änderung der Tagesordnung (GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung) kann enthalten
das Hinzufügen eines Punktes
das Entfernen eines Punktes durch Vertagung oder Streichung
das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung
das Ändern der Reihenfolge von Punkten
(8) Eine Änderung der Geschäftsordnung muss die Änderungen im Wortlaut aufführen. (GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung)
(9) Jeder stimmberechtigte Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einholen zu lassen. (GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes). Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt.
(10) Jeder stimmberechtigte Pirat hat das Recht, eine Unterbrechung der Versammlung (Pause) zu fordern. (GO-Antrag auf Unterbrechung der Versammlung). Über einen solchen Antrag entscheidet der Kreisparteitag mit einfacher Mehrheit.

6. Behandlung von Tagesordnungspunkten (TOP)
(1) Der Versammlungsleiter eröffnet für jeden Beratungsgegenstand, der auf der Tagesordnung steht, die Aussprache.
(2) Die Versammlung kann auf Antrag die gemeinsame Beratung und Beschlussfassung von zwei oder mehr Gegenständen beschließen, sofern zwischen ihnen ein Sachzusammenhang besteht.
(3) Sofern sie dies wünschen, erhalten zu den einzelnen Anträgen der Antragsteller zur Begründung das Wort.
(4) Zu jedem zur Abstimmung gelangenden Gegenstand ist sofern nötig eine Rednerliste aufzustellen.
(5) Zur Aussprache über den Antrag erteilt der Versammlungsleiter das Wort in der Reihenfolge der Rednerliste. Die Eintragung in die Rednerliste wird in der Reihenfolge der Wortmeldungen vorgenommen. Auf Verlangen eines Teilnehmers und bei GO-Antrag auf Schliessung der Rednerliste gibt der Versammlungsleiter die auf der Rednerliste stehenden Wortmeldungen bekannt.
(6) Der Versammlungsleiter kann selbst zu Verfahrensfragen jederzeit das Wort ergreifen; in besonderen Fällen kann er Rednern außer der Reihe das Wort erteilen, wenn dies dem Verlauf der Aussprache förderlich ist.
(7) Nach dem Schluss der Aussprache stellt der Versammlungsleiter etwaige Änderungs und Ergänzungsanträge und anschließend den jeweiligen – ggf. entsprechend geänderten – Antrag zur Abstimmung.
(8) Vor jeder Beschlussfassung ist Befürwortern und Gegnern angemessene Gelegenheit zu geben, ihre Standpunkte vorzutragen.
(9) Mit der Abstimmung ist der TOP abgeschlossen.